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Artikel-Schlagworte: „Werbungskosten“



BFH VI R 41/07 – Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

1. Der ohnehin geschuldete Arbeitslohn i.S. des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der arbeitsrechtlich geschuldete.

2. Ein Zuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i.S. des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch unter Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen geleistet werden (entgegen R 3.33 Abs. 5 Satz 6 LStR 2009).
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BFH VIII R 7/08 – Keine Steuerbarkeit von Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu Lebensversicherungen

Keine Steuerbarkeit von Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu Lebensversicherungen, die weniger als drei Jahre lang der Sicherung von –aus anderen Mitteln zurückgeführten– Policendarlehen dienten
Die Steuerfreiheit nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 EStG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c EStG i.d.F. des StÄndG 1992 von Zinsen aus den Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind, ist ungeachtet der Verwendung der Versicherungen zur Sicherung von Policendarlehen gegeben, wenn diese Darlehen vor Ablauf von drei Jahren aus anderen Mitteln des Steuerpflichtigen zurückgeführt wurden und damit die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für einen Einsatz der Versicherungen zur Tilgung nicht eingetreten sind.
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BFH Urteil GrS 1/06 – Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
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BFH Urteil X R 6/08 – Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß

Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß – Endgültige Ausgestaltung der Berücksichtigung der Aufwendungen – Prinzip der intertemporalen Korrespondenz – Rechtscharakter der Altervorsorgeaufwendungen und Zuweisung zu den Sonderausgaben – Ausgleichszahlung für Versorgungsausgleich – Einbeziehung der Arbeitgeberanteile – Finanzierbarkeit der Neuregelung – Fehlende Korrespondenz in der Ãœbergangszeit – Belastung bei Rentenbezug ab 2039 – Verbot der Doppelbesteuerung erst bei Rentenbezug rügbar – Sachlicher Grund für gekürzte Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG – Unzureichende Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bis 31.12.2009 ist hinzunehmen – Versicherungen, die nicht zwingend zu berücksichtigen sind – Zweck des Arbeitslosengeldes und Krankengeldes
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Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditwechsel – Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten absetzbar

Umfinanzierung aufgrund der günstigen Zinssituation
Aufgrund der günstigen Zinssituation kann es günstig sein, bestehende Hypothekendarlehen umzuschulden und sich die momentan günstigen Zinsen langfristig zu sichern.
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Vermietung von Wohnung oder Haus an Angehörige

Vermietungen von Immobilien an Angehörige ist ein echtes Steuersparmodell. Wenn Angehörige mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlen, erkennt das Finanzamt die in der Regel entstehenden Verluste problemlos an. Liegt die Miete zwischen 56 Prozent und 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, muss für die nächsten 30 Jahre eine Prognose aufgestellt werden.
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Wenn Ihre Immobilie längere Zeit leer steht, können Sie Werbungskosten abziehen

Werbungskosten bei längerem Leerstand
Wenn Ihre Immobilie längere Zeit leer steht, können Sie Werbungskosten abziehen wenn Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie sich ernsthaft um eine Vermietung bemühen.
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Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen

Für private Anleger wurde ein Sparerpauschbetrag für die Einkünfte aus Kapitalvermögen von 801 Euro eingeführt. Dies entspricht der Zusammenfassung von Sparerfreibetrag und Werbungskosten Pauschbetrag. Der „alte“ Sparerfreibetrag und die „alte“ Werbungskostenpauschale sind mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 abgeschafft und durch den Sparerpauschbetrag ersetzt worden.
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Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte

Haben Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart? Dann zahlen Sie Monat für Monat zu viel Lohnsteuer, die Sie erst im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückerhalten. Das muss nicht sein!
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Umzugskosten von der Steuer absetzen – Kosten vom Umzug sind absetzbar

Ein steuerlich relevanter Umzug aus beruflichen Gründen liegt vor, wenn sich der tägliche Fahrtweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde reduziert. Maßgeblich sind Hin- und Rückfahrt, so dass eine halbe Stunde Fahrzeitverkürzung pro Strecke bereits ausreicht. Zum anderen, wenn eine Versetzung ansteht oder eine doppelte Haushaltsführung vermieden wird.
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