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Verbot der Verlustverrechnung auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Am 9.11.2006 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2007 verabschiedet. In diesem Gesetz wurde u.a. das Verbot der Verlustverrechnung auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt. So weit, so gut. Was aber wirklich den Zorn treibt, ist die rückwirkende Anwendung auf alle Anlagen, die seit dem 1.1.2006 gezeichnet wurden. Damit wird wieder einmal das Vertrauen der Bürger in die Planbarkeit ihres Handelns und in den Rechtsstaat beschädigt.
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