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Artikel-Schlagworte: „Steuerwissen“



Faktorverfahren als Alternative zur Lohnsteuerklassen-Kombination

Ab dem Jahr 2010 können Ehegatten die Besteuerung gemäß ihres Anteils am Familieneinkommen wählen. Das Faktorverfahren soll gewährleisten, dass bei dem jeweiligen Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
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Werbegeschenke an Geschäftspartner

(openpr) Dieses Jahr werden wahrscheinlich auch viele Unternehmer ihren Geschäftsfreunden kleine Geschenke überreichen. Damit diese Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind, müssen einige Dinge beachtet werden.
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Entlastungen 2010 Konkrete Entlastungsbeispiele

Mehr Netto vom Brutto: Ob schon im Januar 2010 beim Lohnsteuerabzug oder bei der Veranlagung Ende des Jahres – dank mehrerer Gesetze werden Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2010 deutlich steuerlich entlastet.
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Erstattung durch das Finanzamt (Steuerbroschüre)

(openPR) – Finanzminister Willi Stächele: „Mit der jährlichen Steuererklärung können sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien über eine Erstattung durch das Finanzamt freuen“„Mit der jährlichen Steuererklärung können sich viele Beschäftigte und ihre Familien über eine Erstattung durch das Finanzamt freuen. Der neue Ratgeber soll sie hierbei unterstützen.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (10.Dezember 2009) in Stuttgart anlässlich der erstmaligen Veröffentlichung der Arbeitnehmerbroschüre durch das Finanzministerium Baden-Württemberg.
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Brutto / Netto Rechner Rente – Rentenbesteuerung

Durch das Alterseinkünftegesetz sind Millionen Rentner und Pensionäre zwar seit 2005 steuerpflichtig, haben bisher aber keine Steuererklärung abgegeben. Für sie wird es nun eng. Denn durch den zum Jahresende 2009 anstehenden Datenaustausch zwischen Rentenversicherungsträgern, Pensionskassen, Versicherungen und den Finanzämtern wird praktisch jeder auf seine Steuerpflicht für den Zeitraum von 2005 bis 2008 überprüft.
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Scheinselbständigkeit

(openpr) Mit Beschluss vom 23.12.2002 hat der Bundestag im „Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ u. a. eine Neuregelung zur Beurteilung des Vorliegens von „Scheinselbständigkeit“ verabschiedet. Die erst im Dezember 1999 eingeführten Kriterien wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2003 ersatzlos wieder aus dem Gesetzestext gestrichen. Vorteile der neuen Regelung sind die Klarstellung der Geltung des Amtsermittlungsprinzips sowie die Einbeziehung und Würdigung aller Umstände bei der Beurteilung des Einzelfalls.
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Auch Heimbewohner können die Steuervergünstigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen

Auch Heimbewohner können die Steuervergünstigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen, wenn sie im Heim einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt führen. Dies betrifft insbesondere Senioren, die in einem Wohnstift oder in anderen Einrichtungen im Rahmen des betreuten Wohnens lebens. Nach anfänglicher Ablehnung akzeptiert dies mittlerweile auch die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 26.10.2007, BStBl. 2007 I S. 783, Tz. 12).
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Die Abgeltungsteuer von A bis Z

Ab dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalerträgen abgeltende Wirkung, das heißt es besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Rechtstechnisch heißt diese Art der Steuererhebung Kapitalertragsteuer, aber wegen der abgeltenden Wirkung spricht man im Allgemeinen von der „Abgeltungsteuer“. Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinseinkünfte: Was sich durch das neue Verfahren der Besteuerung von Kapitalerträgen für Deutschlands Sparer und Privatanleger ändert, erfahren Sie hier zu den wichtigsten Anlagen.
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Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung, nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge können abgezogen werden

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2005 entschieden, dass von den Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden dürfen. Falls auf diese Weise der maßgebende Einkommensgrenzbetrag von 7 680 Euro unterschritten wird, haben die Eltern Anspruch auf das Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge (BVerfG-Urteil vom 11.1.2005, 2 BvR 167/02). Nicht eindeutig geklärt ist bislang, was außer den Sozialversicherungsbeiträgen sonst noch alles von den Einnahmen des Kindes abgezogen werden darf.
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