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Artikel-Schlagworte: „Steuerurteile“



Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt am Main

Dr. Markus Brender ist am Kanzleistandort Frankfurt Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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BFH VIII B 62/09 Keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. für Freiberufler im Jahr 2007

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit für 2007 keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. geltend machen können, sondern –bei Einhaltung der in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a und c EStG n.F. genannten Größenmerkmale– den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG n.F.

EStG § 4 Abs. 3, § 7g, § 52 Abs. 23 Satz 1
Beschluss vom 13. Oktober 2009 VIII B 62/09
Vorinstanz: FG Münster vom 26. Februar 2009 13 V 215/09 E (EFG 2009, 1108)
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BFH IV R 38/07 Beginn des ersten Wirtschaftsjahrs einer GmbH

Das erste (Rumpf-)Wirtschaftsjahr einer GmbH beginnt bereits mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Vor-GmbH.
GmbHG § 13 Abs. 3
HGB § 6 Abs. 1, § 242 Abs. 1
Urteil vom 3. September 2009 IV R 38/07
Vorinstanz: Hessisches FG vom 15. November 2006 12 K 4273/01
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Jahresarbeitslohn Lohnsteuerberechnung BFH I R 33/08

Bei der Berechnung der Lohnsteuer für einen „sonstigen Bezug“, der einem (ehemaligen) Arbeitnehmer nach einem Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht in diesem Kalenderjahr zufließt, ist der während der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht gezahlte Arbeitslohn im „Jahresarbeitslohn“ (§ 39d Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 39b Abs. 3 Satz 7 EStG 2002) zu berücksichtigen.
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Besteuerung von Abfindungszahlungen

1. Art. 15 Abs. 1 DBA-Belgien ermöglicht kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine in Belgien ansässige Person von ihrem bisherigen inländischen Arbeitgeber aus Anlass der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
2. Eine Ãœbereinkunft zwischen den deutschen und belgischen Steuerbehörden (hier: Verständigungsvereinbarung mit dem belgischen Finanzministerium vom 15. Dezember 2006 über die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Abfindungen an Arbeitnehmer, bekannt gegeben durch BMF-Schreiben vom 10. Januar 2007, BStBl I 2007, 261) nach Maßgabe von Art. 25 Abs. 3 DBA-Belgien bindet die Gerichte nicht (ebenfalls Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
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Verrechnung von Sonderausgaben

1. Die Verrechnung erstatteter oder zurückgezahlter mit gezahlten Sonderausgaben setzt Gleichartigkeit voraus.
2. Ob die Sonderausgaben gleichartig sind, richtet sich nach deren Sinn und Zweck sowie deren wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkungen für den Steuerpflichtigen. Bei Versicherungsbeiträgen kommt es auf die Funktion der Versicherung und das abgesicherte Risiko an.
EStG 2002 § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 9
Urteil vom 21. Juli 2009 X R 32/07
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG vom 10. Juli 2007 5 K 358/04 (EFG 2007, 1590)
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Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – Freibetrag für ein häusliches Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen

(openpr) Der Bundesfinanzhof hatte wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geltenden Arbeitszimmerregelung einer Aussetzung der Vollziehung zugestimmt. Konkret hatten die BFH-Richter entschieden, dass das Finanzamt bei Lehrern den beantragten Freibetrag für ein häusliches Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen muss (BFH-Beschluss vom 25.8.2009, VI B 69/09).
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Arbeitszimmer bei Lehrern

Es gibt gute Gründe, weshalb die gesetzliche Abschaffung des Arbeitszimmers gerade bei Lehrern verfassungswidrig sein könnte:
– Bei Lehrern bildet die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts eine untrennbare Einheit mit der Erteilung des Unterrichts. Sie müssen ihren Unterricht zu Hause vor- und nachbereiten, weil ihnen dafür der Schulträger die entsprechenden Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stellt. Auch werden ihnen die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht vom Dienstherrn erstattet.
– Damit ist das Arbeitszimmer „pflichtbestimmter Aufwand“ für Lehrer.
– Die Abschaffung der steuerlichen Anerkennung der Arbeitszimmerkosten ist ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip, nach welchem Erwerbseinkommen nur nach Abzug der Erwerbskosten besteuert werden darf.
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Musterprozess zur Entfernungspauschale! Sieg der Steuerzahler über fiskalische Willkür

Der Bund der Steuerzahler ist über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale hoch erfreut! Damit geht das Jahr 2008 für die Steuerzahler mit einem Paukenschlag zu Ende. Das Urteil unterstreicht, dass die Rechte der Steuerzahler nicht einfach aus fiskalischen Gründen beschnitten werden dürfen und hat somit auch richtungsweisenden Charakter.
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Steuerbefreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz

1. Ein „Glücksspiel mit Geldeinsatz“ i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG erfordert die Einräumung einer Gewinnchance an den Leistungsempfänger (Spieler) und im Gegenzug die Hinnahme des Risikos durch den Leistenden (Geräteaufsteller), die Gewinne auszahlen zu müssen.
2. Die Gewinnchance muss in der Chance auf einen Geldgewinn bestehen.
3. Spiele, die dem Spieler lediglich die Möglichkeit einräumen, seinen Geldeinsatz wiederzuerlangen (sog. „Fun-Games“), erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
UStG 1999 § 4 Nr. 9 Buchst. b
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f
FGO § 99 Abs. 2

Urteil vom 29. Mai 2008 V R 7/06
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 7. Dezember 2005 5 K 182/04 (EFG 2006, 447) Diesen Beitrag weiterlesen »

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