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Artikel-Schlagworte: „Selbständige“



Rürup-Rente: Beiträge wirken vom ersten Euro an steuermindernd

Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte können mit der Rürup-Rente deutlich einfacher fürs Alter vorsorgen und den Fiskus stärker finanziell beteiligen als bislang. Darauf weist die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner beteiligen. Grund ist eine Nachbesserung bei der Günstigerprüfung, die der Gesetzgeber zu Jahresbeginn verwirklicht hat. Seitdem wirken die Beiträge zur Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, in jedem Fall vom ersten Euro an steuermindernd.
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Unternehmensteuerreform: Koalition greift Vorschläge des Bundes der Steuerzahler auf

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben gestern Veränderungen bei der Unternehmensteuerreform verabredet. Die Finanzpolitiker der Großen Koalition haben dabei Forderungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) aufgegriffen.
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Studienkosten von der Steuer absetzen

Studenten können in Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Studienkosten nach Mitteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hoffnung schöpfen. In einem vom BdSt unterstützten Musterprozess, in dem das Niedersächsische Finanzgericht die Klage auf Anerkennung der Kosten eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten abgewiesen hatte, hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 21.03.2007 die Revision zugelassen (Az.: VI R 14/07).
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Sonderausgabenabzug Rürup Rente

Nachdem die „Riester“-Rente seit kurzem boomt, dümpelt die „Rürup“-Rente jämmerlich dahin. Grund dafür sind nicht nur die äußerst restriktiven Bedingungen, die noch schärfer sind als bei der „Riester“-Rente, sondern auch die fehlende steuerliche Auswirkung vor allem bei Selbstständigen und geringer verdienenden Angestellten und Beamten. Um die neue Basisrente flott zu bekommen, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2007 zwei deutliche Verbesserungen geschaffen, die bereits für das Jahr 2006 gelten.
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Steuerformular "Anlage EÜR" Einkommensteuererklärung

Freiberufler, Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen für das Jahr 2005 erstmals das neue Steuerformular „Anlage EÃœR“ ausfüllen und ihrer Einkommensteuererklärung beilegen.
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Online Buchhaltungssystem der Steuerberatung

Ab 2005 sind Unternehmen verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Bescheinigungen und -anmeldungen dem Finanzamt online zu übermitteln. Zusätzlich ist das neue Formular zur Einnahmeüberschussrechnung (EÃœR), das am 24. Januar 2005 vom Finanzministerium herausgegeben worden ist, von Selbständigen und Gewerbetreibenden für das Jahr 2005 erstmals elektronisch abzugeben. Mit dem kostenlosen Online-Buchhaltungssystem der Steuerberatung Dr. Stölzel unter www.der-online-steuerberater.de lassen sich nicht nur die Steueranmeldungen bequem per Knopfdruck erledigen: Auch sämtliche neuen gesetzlichen Vorgaben, wie der EÃœR-Vordruck, werden jeweils umgehend in das Software-Programm integriert.
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50 % Ersparnis mit einem Online Buchhaltungssystem

Das Erfassen von Buchhaltungsbelegen ist für Gewerbetreibende eine zeitaufwändige und teure Angelegenheit, die schnell die Hälfte oder mehr der Steuerberatungskosten ausmachen kann.
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