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Artikel-Schlagworte: „Säumniszuschlag“



Steuererklärung für Selbstständige

Der Jahreswechsel steht an. Auch in Sachen Steuererklärung kann für Selbstständige der 31. Dezember 2009 ein entscheidendes Datum sein, wenn zum Jahresende viele steuerliche Fristen ablaufen. Deshalb sollten Selbstständige jetzt prüfen, ob sie bis zum 31.12.2009 noch wichtige Unterlagen beim Finanzamt einreichen müssen und ob sich ab 1. Januar 2010 steuerliche Veränderungen einstellen. Für Selbstständige, die Anfang nächsten Jahres betriebliche Anschaffungen im Netto-Wert bis zu 150 Euro planen, könnte sich ein vorgezogener Kauf bis Ende 2009 steuerlich rechnen. Denn die Kosten dieser geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) sind dann noch in voller Höhe für das Jahr 2009 absetzbar.
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Abgabetermin Steuererklärung

Wie ist der Termin um seine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben ? Ich weiß, das ich für 2008 schon etwas drüber sein muss und das ein Versäumniszuschlag sicherlich dazu kommt. Wie berechnet sich dieser prozentual ? Damit ich vom Geld her etwas einplanen kann.
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