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Artikel-Schlagworte: „Rürup Rente“



Generali Konjunkturrente®

München (ots) – Generali-Kunden profitieren weiter vom Vertriebskonzept der Konjunkturrente. Denn der Staat „verschenkt“ auch über das Jahr 2009 hinaus weiter Geld. Aus dem so genannten Bürgerentlastungsgesetz, BEG, ergeben sich ab Januar 2010 Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger i.H.v. ca. 9,5 Mrd. Euro. Das Entlastungsvolumen entfällt dabei größtenteils auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch Beamte und Selbständige werden entlastet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das Basis Kranken- und Pflegeversicherung zum Existenzminimum gehören und deshalb nicht besteuert werden dürfen.
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Steuererstattung ohne Steuererklärung

Neustadt a. d. W. (ots) – Die SPD hat zum Auftakt ihres Bundestagswahlkampfes versprochen, Geld bei Verzicht auf eine Steuererklärung auszuzahlen. 300 Euro pauschal und einheitlich für jeden – das klingt verlockend und gerecht. Kann das wirklich funktionieren?
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Jahressteuergesetz 2009 – Wieder Steuerstreiche in Hülle und Fülle

(openPR) – Wie in den letzten Jahren gibt es auch für das Jahr 2009 wieder ein Jahressteuergesetz mit einer ungeheuren Vielzahl von größeren und kleineren Steueränderungen. Sie werden staunen, was sich die Bundesregierung diesmal alles ausgedacht hat, damit sich das Steuerkarussell weiter dreht… Hier erläutern wir Ihnen die wesentlichen Punkte aus dem Jahressteuergesetz 2009, das der Deutsche Bundestag am 28.11.2008 verabschiedet hat.
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Die richtige Altersvorsorge beim Wechsel von Festanstellung zu Freiberuflichkeit

Auch wer häufiger zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit wechselt, kann zuverlässig für das Alter vorsorgen und durchgängig von staatlichen Förderungen profitieren – mit einer Kombination aus Riester- und Rürup-Rente.
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Die Abgeltungsteuer von A bis Z

Ab dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalerträgen abgeltende Wirkung, das heißt es besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Rechtstechnisch heißt diese Art der Steuererhebung Kapitalertragsteuer, aber wegen der abgeltenden Wirkung spricht man im Allgemeinen von der „Abgeltungsteuer“. Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinseinkünfte: Was sich durch das neue Verfahren der Besteuerung von Kapitalerträgen für Deutschlands Sparer und Privatanleger ändert, erfahren Sie hier zu den wichtigsten Anlagen.
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Wie die Rürup-Rente funktioniert

Ãœber zehn Millionen Riester-Verträge wurden bereits abgeschlossen. Für die Rürup-Rente haben sich dagegen nur gut 600.000 Menschen entschieden, obwohl kein anderes Altersvorsorgemodell so hoch vom Staat gefördert wird. Vor allem für Selbstständige und Freiberufler kann die Rürup-Rente eine gute Alternative sein, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen.
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Steuererklärung – diverse Steueränderungen

Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
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Rürup-Rente: Beiträge wirken vom ersten Euro an steuermindernd

Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte können mit der Rürup-Rente deutlich einfacher fürs Alter vorsorgen und den Fiskus stärker finanziell beteiligen als bislang. Darauf weist die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner beteiligen. Grund ist eine Nachbesserung bei der Günstigerprüfung, die der Gesetzgeber zu Jahresbeginn verwirklicht hat. Seitdem wirken die Beiträge zur Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, in jedem Fall vom ersten Euro an steuermindernd.
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Arbeitslosigkeit, Hartz IV und Altersvorsorge: So bleibt das Vermögen geschützt

Mit der richtigen Vorsorge-Strategie bleibt fürs Alter gespartes Vermögen auch im Falle längerer Arbeitslosigkeit geschützt. Darauf weist die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, die von der Bundesregierung, der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Partner getragen wird. Insbesondere jüngeren Sparern rät die Initiative, von Anfang an zumindest einen Teil der Sparbeträge „hartz-IV-sicher“ anzulegen.
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Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen

Die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen ist wahrlich eine Wissenschaft für sich: Um den abzugsfähigen Vorsorgehöchstbetrag korrekt zu berechnen, muss nicht nur das aktuelle Abzugsvolumen des Jahres 2006, sondern auch das Abzugsvolumen nach altem Recht des Jahres 2004 ermittelt werden. Beide Beträge sind dann im Rahmen der Günstigerprüfung gegenüberzustellen. Diese Günstigerprüfung ist nun noch komplizierter geworden, weil Beiträge zu einer „Rürup“-Rentenversicherung rückwirkend ab 2006 bereits ab dem ersten Euro steuermindernd berücksichtigt werden.
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