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Artikel-Schlagworte: „Pfändung“



Neue Pfändungsgrenzen ab 1. Juli 2011

Arbeitgeber müssen Lohnpfändung neu berechnen: neue gesetzliche Regelungen gelten ab 1.7.
Haufe-Ratgeber zeigt korrekte Abwicklung des Pfändungsverfahrens und warnt vor teuren Fehlern
Freiburg (ots) – Ab dem 1. Juli 2011 gelten neue Freibeträge für die Lohnpfändung. Für Arbeitgeber bedeutet das: Alle laufenden Pfändungsverfahren müssen den neuen Freibeträgen angepasst und kommende Fälle entsprechend den neuen Richtlinien berechnet werden.
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Neue Pfändungsfreigrenzen 2011

Das Bundesgesetzblatt gab die neuen Pfändungsfreigrenzen bekannt. Der unpfändbare Betrag steigt ab dem 01.07.2011 um 40,00 Euro. D.h. bis zu einem Nettolohn von 1029,99 Euro – bisher waren es lediglich 989,99 Euro – kann nicht gepfändet werden.
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Zahlung offener Zusatzbeiträge – Krankenkassen dürfen den Lohn pfänden

• 1A Krankenversicherung rät zur schnellen Zahlung offener Zusatzbeiträge
• Pfändung statt Lohn: Zollämter treiben offene Beiträge ein
Gegen säumige Beitragszahler fahren die Krankenkassen nun schweres Geschütz auf. Und das heißt Hauptzollamt, denn dieses ist in dem Fall Vollstreckungsorgan für offene Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen.
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Verschärfung der Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige

Die Bundesregierung diskutiert laufende eine deutliche Verschärfung der Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige, um den Vorgaben des BGH zu entsprechen. Laut dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz sollen die Voraussetzungen, unter denen eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, zum 1. April 2011 drastisch eingeschränkt werden.
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Forderungsmanager mahnt: „Pfändung von Lohn und Gehalt sollte nur der letzte Schritt sein“

Was die ‚Bild’-Zeitung angestoßen hat, beschäftigt zurzeit alle Medien der Republik – und beunruhigt viele Betroffene: Wenn die Bild-Meldung vom 8. März zutrifft, lassen gesetzliche Krankenkassen bei mehreren Zehntausend Mitgliedern Pfändungen vorbereiten, um offene Zusatzbeiträge einzutreiben.
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Nicht gezahlte Zusatzbeiträge – Mahngebühren und eventuell die Kosten der Pfändung

WAZ: Säumige zahlen am Ende drauf. Kommentar von Stefan Schulte
Essen (ots) – Versicherte, deren Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von ihnen verlangt, haben jedes Recht, sich zu ärgern. Und ein Sonderkündigungsrecht, um die Kasse zu wechseln. Den Zusatzbeitrag einfach nicht zu zahlen, ist jedoch schlicht unsolidarisch allen anderen Versicherten gegenüber. Allein deshalb sind die Kassen sogar dazu verpflichtet, das fehlende Geld einzutreiben.
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Rürup Rente für Selbständige und Freiberufler

(openPR) Viele sprechen im Zusammenhang mit der Rürup-Rente oder auch Basisrente, vom Pendant der Riester-Rente für Selbständige. Dabei ist die Rürup-Rente mehr als eine Zusatzversorgung.
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Zeitwertkonten und Kurzarbeit

(OpenPr) – Das sich Zeitwertkonten als Personalinstrument in der anhaltenden Wirtschaftskrise bewährt haben, zeigt eine soeben erschienene Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach konnten durch den Einsatz von Zeitwertkonten und Kurzarbeit im Jahr 2009 über eine Million Jobs gesichert werden.
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Vorsorge-Möglichkeiten für Familien und Single Haushalte

(OpenPr) Familien oder Single-Haushalte finden auf den neuen Vorsorge-Portalen ihre-riester-rente.de und ihre-ruerup-rente.de von Baron Investment wichtige Informationen rund um staatlich geförderte Vorsorge-Modelle. Professionelle Altersvorsorge-Konzepte sind heute für viele die einzige Möglichkeit, um den eigenen Lebensstandard auch im Alter zu sichern.
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BFH V R 18/08 – Vorlage an den EuGH: Steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen

Steuerpflichtige Leistung des Forderungskäufers beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen
1. Zur Auslegung von Art. 2 Nr. 1 und Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG:
Liegt beim Verkauf (Kauf) zahlungsgestörter Forderungen aufgrund der Ãœbernahme von Forderungseinzug und Ausfallrisiko auch dann eine entgeltliche Leistung und eine wirtschaftliche Tätigkeit des Forderungskäufers vor, wenn sich der Kaufpreis
– nicht nach dem Nennwert der Forderungen unter Vereinbarung eines pauschalen Abschlags für die Ãœbernahme von Forderungseinzug und des Ausfallrisikos bemisst, sondern
– nach dem für die jeweilige Forderung geschätzten Ausfallrisiko richtet und dem Forderungseinzug im Verhältnis zu dem auf das Ausfallrisiko entfallenden Abschlag nur untergeordnete Bedeutung zukommt?
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