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Artikel-Schlagworte: „nichtselbständige Arbeit“



Aufwendungen, die ein Freiberufler für Weiterbildungen in seinem Beruf ausgibt

Vor den Finanzämtern immer wieder streitig sind Aufwendungen, die ein Freiberufler für Weiterbildungen in seinem Beruf ausgibt. Mit Urteil vom 21.04.2010 hat der Große Senat des Bundesfinanzhofes eine Grundsatzentscheidung getroffen. In dem Urteil geht es um die teilweise Absetzbarkeit von Aufwendungen als Werbungskosten, die ein Arzt für die Teilnahme an einem sportmedizinischen Wochenkurs im Ausland hatte, der mit einer bestimmten Stundenzahlen auf die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ angerechnet werden konnte (Az. VI R 66/04). ilex Rechtsanwälte & Steuerberater hat die wesentlichen Entscheidungsgründe aufbereitet.
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Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung – Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Steuererstattung bei 88% der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten 88,2% der Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für das Jahr 2006 eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Datengrundlage dieser Ergebnisse ist die Einkommensteuerstatistik 2006 – diese konnte wegen der langen Abgabefristen der Einkommensteuererklärungen erst jetzt berechnet werden.
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Vergütungsvereinbarung kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen

Sind Sie beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, kann eine Vergütungsvereinbarung, die Sie mit der Gesellschaft getroffen haben, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
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Dokumentationspflichten bei hohen Überschusseinkünften

Ab dem Jahr 2010 müssen Steuerpflichtige, die mehr als 500.000 Euro an positiven Ãœberschusseinkünften pro Jahr aufweisen, zusätzliche Dokumentationspflichten erfüllen und sie müssen auch eher mit einer Außenprüfung rechnen.
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BFH IX R 93/07 Keine Übermaßbesteuerung

Zusammentreffen von außerordentlichen Einkünften und dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünften
Hat der Steuerpflichtige neben außerordentlichen Einkünften i.S. von § 34 Abs. 2 EStG auch steuerfreie Einnahmen i.S. von § 32b Abs. 1 EStG bezogen, so sind diese in der Weise in die Berechnung nach § 34 Abs. 1 EStG einzubeziehen, dass sie in voller Höhe dem verbleibenden zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, BFHE 220, 269).
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Jahresarbeitslohn Lohnsteuerberechnung BFH I R 33/08

Bei der Berechnung der Lohnsteuer für einen „sonstigen Bezug“, der einem (ehemaligen) Arbeitnehmer nach einem Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht in diesem Kalenderjahr zufließt, ist der während der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht gezahlte Arbeitslohn im „Jahresarbeitslohn“ (§ 39d Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 39b Abs. 3 Satz 7 EStG 2002) zu berücksichtigen.
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Die Lohnsteuer

Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben (Quellensteuer). Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Ausnahme: Lohnsteuerpauschalierung.
Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnabrechnung Lohnsteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer wird bei einer Einkommensteuerveranlagung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet. Diesen Beitrag weiterlesen »

Einkommensteuer

Einkommensteuer Deutschland
Gut zu wissen ist es, dass durchschnittliche Bürger in Deutschland mehr als die Hälfte des Jahres für Vater Staat arbeitet, denn die Steuern und Sozialen Abgaben machen immerhin mehr als die Hälfte des Einkommens aus. Diese Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Die Grundlage für die Bemessung ist das zu versteuernde Einkommen des Steuerpflichtigen.
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