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Artikel-Schlagworte: „Lohnsteuerkarte“



Sonderbedarf bei der Berufsausbildung der Kinder von der Steuer absetzen

Freibetrag für Sonderbedarf
Für Kinder im Alter zwischen 18 – 27 Jahren, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, kann ein Sonderbedarf bis 924,00 Euro geltend gemacht werden.
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Was ändert sich 2010 ?

Bürgerentlastungsgesetz, Krankenversicherung, Wachstumsbeschleunigungsgesetz – zwei lange Namen für einen einfachen Sachverhalt: Ab dem 1. Januar 2010 werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch diese beiden Gesetze steuerlich entlastet. Und zwar deutlich und nachhaltig, um eines sicher zu stellen: Dass auch in Zeiten der Krise – die trotz allem immer noch anhält – Wachstum und Stabilität ermöglicht werden.
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Elektronische Lohnsteuerkarte – ELStAM = "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale"

ELStAM der Namen steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale – werden bis zum Jahr 2011 nach und nach in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Das heißt: Als Arbeitnehmer müssen Sie nicht wie bislang Ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Ermittlung Ihrer Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden ab dann dem Arbeitgeber von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt wird so beschleunigt und erspart lästigen Papierkram.
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Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – Freibetrag für ein häusliches Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen

(openpr) Der Bundesfinanzhof hatte wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geltenden Arbeitszimmerregelung einer Aussetzung der Vollziehung zugestimmt. Konkret hatten die BFH-Richter entschieden, dass das Finanzamt bei Lehrern den beantragten Freibetrag für ein häusliches Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen muss (BFH-Beschluss vom 25.8.2009, VI B 69/09).
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BFH Urteil VI R 18/07 Vorteilsbewertung bei Jahreswagen – Angebotspreis – Listenpreis

Die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers ist jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen zu bewerten.

EStG § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07

Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 7. März 2007 3 K 386/04 (EFG 2007, 1866)
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Musterprozess zur Entfernungspauschale! Sieg der Steuerzahler über fiskalische Willkür

Der Bund der Steuerzahler ist über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale hoch erfreut! Damit geht das Jahr 2008 für die Steuerzahler mit einem Paukenschlag zu Ende. Das Urteil unterstreicht, dass die Rechte der Steuerzahler nicht einfach aus fiskalischen Gründen beschnitten werden dürfen und hat somit auch richtungsweisenden Charakter.
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Lohnsteuertabelle

Anwendung der Steuertabellen
Sofern der Arbeitgeber die Lohnabrechnung nicht maschinell über EDV durchführt, hat die Lohnsteuerermittlung nach den allgemeinen oder besonderen Lohnsteuertabellen zu erfolgen. Welche Tabelle im Einzellfall anzuwenden ist, bestimmt sich grundsätzlich danach, ob diese im vorliegenden Dienstverhältnis Pflichtbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen oder nicht. Beide Tabellen stimmen in den Steuerklasse 5 und 4 überein. Dagegen ergeben sich in den Steuerklassen 1 bis 4 der besonderen Lohnsteuertabelle für die oberen Lohnstufen höhere Steuerbeträge, da sich hier die besondere Vorsorgepauschale unterschiedlich auswirkt. Diesen Beitrag weiterlesen »

Die Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte

Wozu dient die Lohnsteuerkarte ?
Die Lohnsteuerkarte ist ein Hilfsmittel, das es erleichtert, individuell und gerecht zu besteuern. Die Lohnsteuerkarte nimmt aber nur eine grobe Vorsortierung vor, nach Leistungskraft und Belastbarkeit der Bürger.

Wo erhalte ich die Lohnsteuerkarte ?
Die Lohnsteuerkarte erhalten Sie bei der Lohnsteuerkartenstelle Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt. Maßgebend ist, wo Sie am 20. September des Vorjahres gemeldet waren. Bei mehreren Wohnungen ist der damalige Hauptwohnsitz maßgebend. Diesen Beitrag weiterlesen »

Die Lohnsteuer

Die Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben (Quellensteuer). Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Ausnahme: Lohnsteuerpauschalierung.
Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnabrechnung Lohnsteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer wird bei einer Einkommensteuerveranlagung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet. Diesen Beitrag weiterlesen »

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