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Artikel-Schlagworte: „Lohnabrechnung“



Steigender Aufwand bei der Lohnabrechnung

(OpenPr) Die Unterschiede zwischen dem Lohnsteuer- und dem Sozialversicherungsbeitragsrecht verursachen Monat für Monat einen immensen bürokratischen Aufwand bei der Lohnabrechnung für ca. 40 Millionen Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber. Der b.b.h. Bundesverband e.V. sieht hier einen geeigneten Weg, um einen Teil der Kosten für den Steuerzahler zu reduzieren. Eine Vereinfachung könnte zumindest schrittweise umgesetzt werden und würde sogar einkommensneutral möglich sein.
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Finanzbuchhaltung Online

Nichts ist wichtiger als einen permanenten und aktuellen Ãœberblick über die finanzielle Situation des eigenen Unternehmens zu haben. Möglichst ohne kostenintensives Personal und idealerweise zu günstigen Konditionen.
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Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich absetzen

Augsburg, 15.01.2010. Das Bürgerentlastungsgesetz ist seit 1. Januar in Kraft und erlaubt es, Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich abzusetzen. Arbeitnehmer und Beamte werden mit der ersten Gehaltsabrechnung in diesem Jahr ein etwas höheres Nettoeinkommen bekommen. Für Geringverdiener ergeben sich Chancen: Eine Alleinstehende ohne Kind, die ein Jahresbruttogehalt von 20.000 Euro bezieht, kann mit einer jährlichen Entlastung in Höhe von 246 Euro (im Verhältnis zu 2008) rechnen.
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Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte

Haben Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart? Dann zahlen Sie Monat für Monat zu viel Lohnsteuer, die Sie erst im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückerhalten. Das muss nicht sein!
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Neuregelungen im Jahr 2010

Berlin (ots) – Das Jahr 2010 steht vor der Tür und hält zahlreiche gesetzliche Neuregelungen bereit. Insbesondere Familien und Arbeitnehmer dürfen sich auf einige Hundert Euro mehr im Jahr freuen. So wird sich etwa die volle steuerliche Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge positiv auf die Einkommen auswirken. Zusätzlich werden Familien von der Anhebung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge profitieren. Darüber hinaus wird das Erbschaftsteuerrecht nachgebessert – für Geschwister, Nichten und Neffen werden die geltenden Steuersätze gesenkt.
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Mehraufwand für Arbeitgeber und Steuerberater

Nürnberg (ots) – ELENA – der so sympathisch klingende Name sorgt in vielen Unternehmen zurzeit für einige Kopfschmerzen. ELENA steht für ELektronischer EntgeltNAchweis. Er soll in Zukunft das lästige Erstellen diverser Lohn-Bescheinigungen ersetzen, bringt aber erst einmal Mehraufwand für die Personalabteilungen bei Unternehmen und sonstigen Arbeitgebern. Denn dort müssen, darauf weist der IT-Dienstleister DATEV eG hin, von Januar 2010 an jeden Monat Daten erhoben, erfasst und elektronisch versandt werden, die bisher im Rahmen der Lohnabrechnung keine Rolle spielten.
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Neues Gesicht für Lohn- und Gehaltsabrechnungen DATEV gestaltet Entgeltbescheinigung um

Mehr als 9,5 Millionen Arbeitnehmer erhalten monatlich Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die mit Software der DATEV eG erstellt wurden.
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Solidaritätszuschlag Berechnungsformel

Ich suche eine Berechnungsformel für den Solidaritätszuschlag, der jeden Monat auf meiner Gehaltsabrechnung steht.
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redmark Steuern und Buchhaltung für Unternehmer und Selbstständige

München (ots) – Keinen Cent mehr Steuern zahlen als notwendig – das gebietet sich seit dem wirtschaftlichen Einbruch durch die Finanzkrise stärker als je zuvor. Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Konjunkturpaket sind die Weichen dafür richtig gestellt: Zum einen wird die zum 1. Januar 2008 abgeschaffte degressive Abschreibung wieder eingeführt. Außerdem winken kleinen und mittleren Unternehmen Erleichterungen im Bereich der Sonderabschreibungen. Und Neuwagen, die noch bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden, werden von der Kfz-Steuer befreit.
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Lohnsteuertabelle

Anwendung der Steuertabellen
Sofern der Arbeitgeber die Lohnabrechnung nicht maschinell über EDV durchführt, hat die Lohnsteuerermittlung nach den allgemeinen oder besonderen Lohnsteuertabellen zu erfolgen. Welche Tabelle im Einzellfall anzuwenden ist, bestimmt sich grundsätzlich danach, ob diese im vorliegenden Dienstverhältnis Pflichtbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen oder nicht. Beide Tabellen stimmen in den Steuerklasse 5 und 4 überein. Dagegen ergeben sich in den Steuerklassen 1 bis 4 der besonderen Lohnsteuertabelle für die oberen Lohnstufen höhere Steuerbeträge, da sich hier die besondere Vorsorgepauschale unterschiedlich auswirkt. Diesen Beitrag weiterlesen »

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