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Artikel-Schlagworte: „Krankenversicherung“



Zusatzbeiträge für die Krankenkassen ein Verlustgeschäft

Hamburg (ots) – Mehr als 8,1 Millionen gesetzlich Krankenversicherte zahlen derzeit einen Zusatzbeitrag. Für die Kassen rechnet sich die zusätzliche Einnahme von in der Regel acht Euro jedoch nicht. Denn der bürokratische Aufwand ist sehr groß.
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Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge trifft insbesondere mittlere Einkommen

In Kürze flattern die ersten Lohn- und Gehaltsabrechnungen des neuen Jahres auf den Tisch. Damit stellt sich die bange Frage, wie sich die Anhebungen bei den Beiträgen zur Sozialversicherung beim eigenen Einkommen bemerkbar machen.
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Mögliche Falle für die Einkommensteuererklärung – Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte betroffen – Hersteller passen Software an

Auf Grund ungenauer Vorgaben eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2009 sind Tausende Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 nicht korrekt ausgestellt worden. Betroffen sind freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer.
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8 von 13 Krankenkassen mit Zusatzbeitrag bitten auch ALG-II-Bezieher zur Kasse

Hartz IV – kaum ein anderes Thema erhitzt die Gemüter immer wieder so aufs Neue. Jüngst verabschiedete die Bundesregierung im harten Ringen mit der Opposition eine Reform, deren Resultat unter anderem eine leichte Anhebung des Regelsatzes verspricht – soweit die gute Nachricht. Die schlechte: ALG-II-Empfänger – ohnehin auf jeden zusätzlichen Euro angewiesen – müssen die von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge immer häufiger selber zahlen. Das Verbraucherportal www.1a-krankenversicherung.de zeigt, wie Zusatzbeiträge umgangen werden können.
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Bei einigen Krankenkassen kann man sich die Beitragserhöhung "zurückholen"

(djd/pt). Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist zum 1. Januar 2011 auf 15,5 Prozent gestiegen. Er setzt sich zusammen aus einem Arbeitgeberbeitrag von 7,3 Prozent und einem Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 8,2 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag ist dabei nach dem sogenannten GKV-Finanzierungsgesetz nunmehr festgeschrieben und damit ohne Gesetzesänderung nicht mehr veränderbar. Zudem gibt es seit Anfang 2011 keine Grenzen mehr bei den Zusatzbeiträgen. Sie können von den Kassen in beliebiger Höhe genommen werden. Ein Sozialausgleich erfolgt erst, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt.
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Buchtipp: Mein Recht als Patient

Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2011 den Beitragssatz von 14,9% auf 15,5% erhöht. Die Entwicklung bei Zusatzbeiträgen ist offen. Umso wichtiger ist es, seine Rechte und Ansprüche bei Arztbesuchen und Behandlungen zu kennen. Der Ratgeber „Mein Recht als Patient“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, Teil des Informationsdienstleisters Wolters Kluwer Deutschland, steht gesetzlich und privat Versicherten mit wichtigen Informationen zur Seite.
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Ärger mit den Lohnsteuerbescheinigungen 2010 – BdSt fragt beim Bundesfinanzministerium nach

Bei Arbeitnehmern, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, wurde auf der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2010 meist nur der Beitrag, den der Mitarbeiter zur Krankenversicherung zahlt (Arbeitnehmerbeitrag), bescheinigt. Erst im Januar 2011 hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) klargestellt, dass auch die Arbeitgeberzuschüsse auszuweisen sind.
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Steueränderungen für Kapitalanleger 2011 (Abgeltungsteuer, Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Vorsorgeaufwendungen, ausländischen Kapitaleinkünfte …)

– Änderungen bei der Abgeltungsteuer
РAusdehnung der F̦rderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf Entgeltumwandlungen
– Änderungen bei Vorsorgeaufwendungen
– Neues zu ausländischen Kapitaleinkünfte
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Änderungen des neuen "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" werden in Lohnprogrammen nicht korrekt erstellt

LHRD entdeckt Fehler in Lohnprogrammen!
Betroffen sind alle freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversicherte – es geht durchschnittlich um 1.000 Euro zusätzlicher Steuerminderung für 2010
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Minijob oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnis – was ist zu beachten

Was ist eigentlich ein Minijob und was ist bei den Minijobs oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu beachten?

Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis liegt zum Einen vor, wenn der Beschäftigte regelmäßig nicht mehr als 400,00 EUR monatlich verdient. Dabei gibt es keine zeitliche Begrenzung.
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