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Artikel-Schlagworte: „Kirchensteuer“



H̦he der Kirchensteuer Рviele verlassen die Kirche

Baierbrunn (ots) – Für Gläubige ein gewaltiger Schritt: Austritt aus der Kirche. Warum verlassen Menschen ihre Glaubensgemeinschaft. Die meisten wegen der Kirchensteuer.
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Online Gehaltsrechner 2012 / 2013 kostenlos

Dieser online Lohnrechner berechnet Ihnen sofort online und unkompliziert Ihren Nettolohn für das Jahr 2012. Sie erhalten eine genaue Aufschlüsselung über zu zahlende Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und außerdem noch zu zahlende Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
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Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte

Haben Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart? Dann zahlen Sie Monat für Monat zu viel Lohnsteuer, die Sie erst im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückerhalten. Das muss nicht sein!
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Rabattfreibetrag bei verbilligter Abgabe von Produkten verbundener Unternehmen im Rahmen eines Personalverkaufs

Hersteller einer Ware i.S. des § 8 Abs. 3 EStG kann derjenige sein, der den Gegenstand selbst produziert, der ihn auf eigene Kosten nach seinen Vorgaben und Plänen von einem Dritten produzieren lässt oder der damit vergleichbare sonstige gewichtige Beiträge zur Herstellung der Ware erbringt (Fortführung des Senatsurteils vom 28. August 2002 VI R 88/99, BFHE 200, 254, BStBl II 2003, 154).

EStG § 8 Abs. 3, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3, § 38, § 19
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Urteil vom 1. Oktober 2009 VI R 22/07
Vorinstanz: Hessisches FG vom 13. Dezember 2006 10 K 2126/04 (EFG 2007, 1317)
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Freistellungsauftrag bei der Abgeltungsteuer

(openPR) – Mit dem Freistellungsauftrag können sich Anleger von der Besteuerungspflicht ihrer Kapitalerträge teilweise oder vollständig befreien lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Freistellungsauftrag vom Anleger richtig gestellt wurde. Wer mehrere Festgeldkonten, Depots oder Tagesgeldkonten bei verschiedenen Bankverbindungen hat, benötigt für jede Bankverbindung auch einen separaten Freistellungsauftrag.
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Kinderfreibetrag nutzen

Bereits ab 50.000 Euro Jahresgehalt lohnt es, einen Kinderfreibetrag zu nutzen. Darauf weist das Portal Gehalt-Tipps.de mit dem treffenden Slogan „Mehr vom Gehalt“ in diesen Tagen eindrücklich hin. Der virtuelle Ratgeber, der sich bereits seit einigen Jahren mit Themen rund um Gehalt und Lohn befasst, stellt das Thema Kinderfreibetrag derzeit zentral in den Mittelpunkt der stets aktuellen Informationen. Eine durchaus lohnenswerte Info, denn wer im Rahmen der Steuererklärung die Anlage „Kinder“ ausfüllt, kommt automatisch in den Genuss einer Prüfung des Finanzamts, ob sich Vorteile für den Steuerzahler ergeben.
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Abgeltungsteuer – Antragsformulare auf Einbehalt der Kirchensteuer

(openPR) – Stuttgart, 10. Februar 2009 – Ab dem 01.01.2009 wird auf Kapitalerträge eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben. Bei Erteilung eines Freistellungsauftrages können Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 801 EUR bzw. 1.602 EUR von der Abgeltungsteuer freigestellt werden.
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Christmesse nur für Kirchensteuer-Zahler

Christmesse nur für Kirchensteuer-Zahler
Die Kirchen sollen an Heiligabend nur noch Gläubigen offen stehen, die auch Kirchensteuern zahlen. Das fordern erste Politiker angesichts der vollen Gotteshäuser zu Weihnachten.
Denn viele Kirchenmitglieder sind verärgert, dass sie wegen des Ansturms keine Sitzplätze mehr bekommen. Das soll sich nun ändern.
http://www.bild.de/BILD/news/politik/2008/12/22/christmesse/nur-fuer-kirchensteuer-zahler.html
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GmbH – Ausschüttungen noch im Jahr 2008 durchführen

(openPR) – Stuttgart, 02. Dezember 2008 – Bereits zum 01.01.2008 wurde der Steuersatz für Kapitalgesellschaften auf 15 % gesenkt. Es hat sich aber auch hinsichtlich der Besteuerung von Gewinnausschüttungen (Dividenden) bei den Kapitalgesellschaften einiges geändert.
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Staatlich geförderte Altersvorsorge nicht von Abgeltungsteuer betroffen

Wer mit Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten fürs Alter vorsorgen will, muss ab dem 1. Januar 2009 25 Prozent Abgeltungsteuer einkalkulieren. Riester-Produkte sind dagegen von der Abgeltungsteuer befreit, darunter auch die Riester-Fondssparpläne, deren Gewinne folglich nicht zu einem Viertel versteuert werden.
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