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Artikel-Schlagworte: „Handy“



Bußgelder im Ausland

ADAC informiert über Bußgelder im Ausland
Wer eine Reise mit dem Auto ins europäische Ausland plant, sollte bedenken, dass Verkehrssünden in vielen Ländern mit wesentlich höheren Strafen geahndet werden als in Deutschland. Eine Trunkenheitsfahrt in Dänemark kann beispielsweise schnell einen Monatsverdienst kosten, ein Parkverstoß in Spanien bis zu 200 Euro.
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1,1 Millionen Euro für eine Handy-Mitfahrzentrale

Seit Mitte 2009 und noch bis Ende 2011 dürfen vier IT-Unternehmen insgesamt 1,1 Millionen Euro aus dem Etat des Bundeswirtschaftsministeriums „verforschen“.
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Bußgeldkatalog als App fürs iPhone

(djd/pt). Die meisten Verkehrssünden werden nicht bewusst begangen: Ein unkonzentrierter Augenblick am Steuer, ein Geschwindigkeitshinweis, der übersehen wurde – schon kann die Begegnung mit einer mobilen oder stationären Radaranlage zu einem teuren Vergnügen werden. Wie teuer welches Fehlverhalten im Straßenverkehr genau ist, können allerdings die wenigsten wohl aus dem Stegreif beantworten. Das Verbraucherportal RatGeberZentrale empfiehlt für diese Fälle eine praktische und obendrein kostenlose App für das iPhone.
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Handy und iPhone Steuerrecht Datenbank

(openPr) Beruflich relevante Informationen jederzeit abrufen – mit NWB Mobile wird das Arbeiten noch leichter. Steuerberater, die beispielsweise Mandanten vor Ort beraten, können ab sofort mit NWB Mobile aktuelle Informationen und Recherchen über ihr Smartphone – z.B. iPhone oder Blackberry – abrufen. NWB ist erster Anbieter eines vollständigen mobilen Recherchezugriffs auf alle wichtigen Datenbankinhalte auf dem iPhone.
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Telefonkosten, Internetkosten und den PC absetzen

Telefon- und Internetkosten
Telefon – und Internetkosten können bei entsprechender Begründung, z. B. einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder, wenn erfahrungsgemäß solche Aufwendungen anfallen, als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ohne weiteren Einzelnachweis können Sie 20 % des Rechnungsbetrags der Rechnung, maximal aber 20 € pro Monat, ansetzen.
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Rundfunkgebühr für Computer und Smartphones werden eventuell der Gebühr für Fernseher und Radios angepasst

(openPR) – Osnabrück. Die sog. „Computer-GEZ“ soll nach dem Willen der Ministerpräsidenten der Länder voraussichtlich von bisher 5,76 Euro auf 17,98 Euro erhöht werden. Damit würde die Rundfunkgebühr für Computer und Smartphones der Gebühr für Fernseher und Radios angepasst. Darüber hinaus soll zukünftig eine Beweislastumkehr gelten: Wer von der Gebühr befreit werden möchte, muss nachweisen, dass er kein Empfangsgerät besitzt. Die Jungen Liberalen Osnabrück-Stadt halten diese Pläne für einen Schritt in die falsche Richtung und fordern, dass die Zwangsabgabe endlich abgeschafft wird.
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GEZ-Gebühren für internetfähige Computer und Handys

Dienstleistungswirtschaft lehnt Ausweitung der GEZ-Gebühren ab
Berlin (ots) – Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) lehnt den Vorschlag der Ministerpräsidenten der Länder, die GEZ-Gebühren für internetfähige Computer und Mobiltelefone anzuheben, ab. Für Unternehmen führt die Anhebung zu einer Verdreifachung der Gebühren.
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