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Artikel-Schlagworte: „Grundsteuer“



Grundsteuer Erhöhung in Rostock

Finger weg von der Grundsteuer! Steuerzahlerbund lehnt Rostocker Steuererhöhung entschieden ab
Die Empfehlung des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock, die Grundsteuer von 450 auf 500 Prozentpunkte anzuheben, lehnt der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern entschieden ab. „Wenn die Bürgerschaft tatsächlich eine Steuererhöhung beschließen sollte, ist das ein sehr schlechtes Zeichen. Bislang war Rostock ein attraktiver Standort im Land. Das muss auch so bleiben!“ fordert Uwe Karsten, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg Vorpommern.
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Grundsteuererlass bei Mietausfall: BFH entscheidet im Haus & Grund-Musterverfahren

Betroffene Vermieter können Rechtsbehelfe einlegen
Der Bundesfinanzhof (BFH) wird in naher Zukunft darüber entscheiden, ob die 2008 beschlossene Beschränkung des Grundsteuererlasses für Vermieter rechtmäßig ist (Aktenzeichen II R 36/10). Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund führt einen entsprechenden Musterprozess und rät anderen von der Rechtsänderung betroffenen Vermietern, mit Verweis auf dieses Musterverfahren Einspruch oder Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Grundsteuererlasses einzulegen.
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Steuer der GmbH

(openPr) Die „Steuer der GmbH“ ist als Nachschlagewerk für GmbH-Geschäftsführer und Studenten der steuerrechtlichen Studiengänge gedacht. Es ist im Oktober 2009 im Ewald von Kleist Verlag erschienen und richtet sich bewusst an Leser mit geringen Vorkenntnissen. Umfänglich wird die Ermittlung des Einkommens für die Körperschaftsteuer, die Ermittlung des Gewerbeertrages für die Gewerbesteuer und die sonstigen Steuerarten die dem Geschäftsführer während seiner täglichen Arbeit begegnen können behandelt (Umsatzsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer etc.).
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Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Unternehmer (BFH II R 29/08)

Grundbesitz der öffentlichen Hand ist nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit, wenn er zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben einem privaten Unternehmer überlassen wird.
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Hälfte der deutschen Kommunen droht die Zahlungsunfähigkeit

Düsseldorf (ots) – Mehr als der Hälfte der deutschen Kommunen droht nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes die Zahlungsunfähigkeit.
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Geplante Grundsteuererhöhung in Tübingen

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg und Haus & Grund Tübingen fordern den Tübinger Gemeinderat auf, auf die geplante Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von bisher 475 Punkte auf 560 Punkte zu verzichten. „Das ist der falsche Ansatz, um den Tübinger Haushalt zu konsolidieren“ so Steuerzahlerbund und Haus & Grund übereinstimmend.
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Kommunen brauchen grünes Licht für ihre Finanzen

(pressrelations) – „Die finanzielle Situation der Kommunen hat sich dramatisch zugespitzt. Sie müssen immer mehr Leistungen erbringen, aber bei der Finanzierung werden sie allein gelassen. Die erneute Senkung des Bundesanteils an den Unterbringungskosten von Hartz-IV-Empfängern auf 23 Prozent hat zur Folge, dass im Krisenjahr 2010 die ansteigenden Kosten von den Kommunen allein getragen werden müssen.
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Korrektur eines Einheitswertbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist – dreistufiges Verfahren zur Festsetzung der Grundsteuer – BFH II R 14/08

Korrektur eines Einheitswertbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist
1. Ein Einheitswertbescheid kann gemäß Â§ 181 Abs. 5 AO nach Ablauf der Feststellungsfrist insoweit erlassen oder korrigiert werden, als die Festsetzungsfrist für die Grundsteuer noch nicht abgelaufen ist.
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Erlass der Grundsteuer für Vermieter bei Ertragsausfällen

Anträge müssen bis zum 31. März 2010 eingereicht werden
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen (teilweisen) Grundsteuererlass, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle verzeichnen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2009 müssten noch bis zum 31. März gestellt werden. Zuständig seien die Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter.
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Grundsteuer zurückholen

Bei unverschuldetem Leerstand kann die Steuer nachträglich um bis zu 50 Prozent erlassen werden.
Chemnitz. Eigentümer von vermieteten Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand der Immobilie oder bei ausbleibenden Mietzahlungen zumindest einen Teil der gezahlten Grundsteuer wieder zurückholen.
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