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Artikel-Schlagworte: „geldwerter Vorteil“



Berechnung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens

Mit dem aktuellen Schreiben hat das BMF endlich einlenkende Stellung genommen zu einer Reihe von BFH-Urteilen zur Berechnung des geldwerten Vorteils für die Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte.
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BFH-Urteil zur Firmenwagenbesteuerung – BdSt fordert gesetzliche Neuregelung

Anlässlich des letzte Woche veröffentlichten Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Firmenwagenbesteuerung (Az.: VI R 54/09) fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes eine gesetzliche Neuregelung.
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Firmenwagen: Fahrtenbuch, Vorsteuerabzug, Betriebskosten, private und betriebliche Nutzung

Das Abwrackprämien-Jahr 2009, in dem die privaten Neuwagenkäufe rapide in die Höhe schnellten, während sich die Unternehmen zurückhielten, war die große Ausnahme von der Regel, die da lautet: Gut zwei Drittel (70 Prozent) der Pkw-Neuzulassungen in Deutschland sind Dienst- oder Firmenwagen. Denn diese sind längst mehr als Gebrauchsfahrzeuge für die Ausübung betrieblicher und freiberuflicher Tätigkeiten oder als Statussymbole, die Managern vorbehalten bleiben.
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Neue Steuerregeln beim Verkauf von Pkw an Mitarbeiter ab 2009

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Hatte der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 17.06.2009, Aktenzeichen VI R 18/07 bei der Ermittlung des lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteils beim Pkw-Verkauf entschieden, hat nun das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 18.12.2009, Aktenzeichnen IV C 5 – S 2334/09/10006 diese neuen Regeln nur teilweise umgesetzt. Wurde vom BFH noch der übliche Preisnachlass bzw. Händlerrabatt bei allen Modellen angesetzt, will nun die Finanzverwaltung bei neuen Modellen einen Preisnachlass von gerade einmal 6 % der unverbindlichen Preisempfehlung und bei bestehenden Modellen einen Preisnachlass in Höhe des Durchschnitts aller Preisnachlässe aus dem Verkauf des betroffenen Modells während der letzten vergangenen drei Monate zulassen.
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Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes ausnahmsweise kein Arbeitslohn (BFH VI R 51/08)

1. Verpflegt der Arbeitgeber die Besatzungsmitglieder an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes unentgeltlich, so ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil dann kein Arbeitslohn, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der Arbeitnehmer bei weitem überwiegt.
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BFH Urteil VI R 18/07 Vorteilsbewertung bei Jahreswagen – Angebotspreis – Listenpreis

Die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers ist jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen zu bewerten.

EStG § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07

Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 7. März 2007 3 K 386/04 (EFG 2007, 1866)
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Arbeitgeberdarlehen

(openpr) Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen, führt das beim Arbeitnehmer grundsätzlich zu einer steuerpflichtigen Sachzuwendung; der Arbeitnehmer muss dann auf den Zinsvorteil aus dem Darlehen Lohnsteuer zahlen. Reisekostenvorschüsse, vorschüssige Auslagenerstattungen und Lohnabschläge bzw. –vorschüsse stellen kein Arbeitgeberdarlehen dar.
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