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Artikel-Schlagworte: „Freibetrag“



Finanzamt entgeht mit der Steuer-Identifikationsnummer keine Kapitalerträge mehr

Steuer-Identifikationsnummer – Warum dem Finanzamt bald keine Kapitalerträge mehr entgehen
Anleger aufgepasst! Ab dem nächsten Jahr sind Bankkunden, die Kapitalerträge erzielen, für die Finanzverwaltung transparent und müssen sich gegebenenfalls auf unangenehme Nachfragen einstellen. Der Grund: Alle im nächsten Jahr neu erteilten Freistellungsaufträge müssen zwingend die individuelle Steuer-Identifikationsnummer enthalten. Damit entgeht dem Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, dem die Geldinstitute die Höhe von steuerfrei ausgezahlten Kapitalerträgen melden, nichts mehr.
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Kleine Hinzuverdienste sollen für Hartz-IV-Empfänger künftig unattraktiv werden, große sich dafür um so mehr lohnen

Rheinische Post: Koalition will größere Hinzuverdienste für Hartz-IV-Empfänger attraktiver machen
Düsseldorf (ots) – Kleine Hinzuverdienste sollen für Hartz-IV-Empfänger künftig unattraktiv werden, große sich dafür um so mehr lohnen.
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Elterngeldfreibetrag berücksichtigt besondere Situation

Vorschläge für Aufstocker und Minijobber beim Elterngeld sind richtig
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will Geringverdiener, die auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, mit einem Elterngeldfreibetrag in Höhe von bis zu 300 Euro steuerlich entlasten. Für die Minijobs schlägt sie vor, die bisherige Rechtslage beizubehalten und pauschal versteuerte Einkünfte bei der Berechnung des Elterngelds einzubeziehen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach:
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Elterngeldfreibetrag in Höhe von bis zu 300 Euro

Fischbach: Vorschläge für Aufstocker und Minijobber beim Elterngeld sind richtig
Berlin (ots) – Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will Geringverdiener, die auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, mit einem Elterngeldfreibetrag in Höhe von bis zu 300 Euro steuerlich entlasten. Für die Minijobs schlägt sie vor, die bisherige Rechtslage beizubehalten und pauschal versteuerte Einkünfte bei der Berechnung des Elterngelds einzubeziehen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach:
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Keine höhere Erbschaftsteuer beim Auslandsumzug

Wohnen Verstorbener und Erbe oder Schenker und Beschenkter im Ausland, stellen sie oft überraschend fest, dass Deutschland noch Erbschaftsteueransprüche anmeldet. Das betrifft beispielsweise ältere Ehepaare oder Lebensgemeinschaften, die in wärmere Gefilde umgezogen sind und die nach dem Verlassen der alten Heimat Mietimmobilien oder die Beteiligung an einer Firma zurückgelassen hatten.
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13 Vorschläge der Länder zur Steuervereinfachung

Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Die von der Bundesregierung angekündigte Steuervereinfachung soll nun umgesetzt werden.
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Steuererklärung 2009 Stichtag zur Abgabe rückt näher

Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Die Einkommensteuererklärungen für 2009 sind grundsätzlich bis zum 31. Mai 2010 abzugeben. Auf schriftlichen oder telefonischen Antrag sind die Finanzämter – jedenfalls bei triftiger Begründung – meist bereit, noch eine kleine Fristverlängerung zu gewähren.
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Lohnsteuerhilfevereine dürfen seit 2009 mehr Steuerpflichtige beraten als zuvor

Auch Gehaltsempfänger mit Kapitalerträgen gehören dazu, wenn diese darauf verzichten, ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung zu deklarieren oder bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten.
Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 behalten die Geldinstitute automatisch 25 % der Kapitaleinkünfte ein und führen diese an das Finanzamt ab.
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Ein Lohnsteuerhilfeverein berät bei der Steuererklärung

Lohnsteuerhilfevereine dürfen seit 2009 mehr Steuerpflichtige beraten als zuvor. Auch Gehaltsempfänger mit Kapitalerträgen gehören dazu, wenn diese darauf verzichten, ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung zu deklarieren oder bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten.
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Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des begünstigt erworbenen Betriebsvermögens (BFH II R 25/08)

Der Wegfall der Vergünstigungen nach § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens ist kein sachlicher Grund für einen Erlass gemäß Â§ 227 AO.
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