Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:



Artikel-Schlagworte: „ELENA Verfahren“



Bundestag stimmt Gesetzentwurf zum ELENA Verfahren zu

Rodgau (ots) – In seiner 200. Sitzung hat der Deutsche Bundestag gestern dem Entwurf des Gesetzes über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) zugestimmt. Demnach übermitteln Arbeitgeber ab Januar 2010 die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund betrieben wird.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Deutschlands größte Datensammlung ELENA

Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) äußert sich kritisch zum Beschluss der Bundesregierung, mit dem elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) die größte Sammlung personenbezogener Daten Deutschlands aufzubauen. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, für jeden Arbeitnehmer monatlich sämtliche Daten, die für das Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld relevant sein können, elektronisch an eine „Zentrale Speicherstelle“ zu übermitteln. Der Umfang der Daten geht damit weit über das derzeit monatlich erfasste Datenmaterial hinaus. Später sollen weitere Sozialleistungen hinzukommen. Mehr Arbeit also für Arbeitgeber.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Startschuss zur nächsten Vorratsdatenspeicherung

(openPR) Nach dem Willen der Bundesregierung soll es eine neue zentrale Speicherung von sensiblen Daten der Bundesbürger geben: ELENA, der elektronische Einkommensnachweis. ELENA (bisher als JobCard geplant) bringt eine zentrale Speicherung der Einkommensdaten der gesamten deutschen abhängig beschäftigten Bevölkerung und soll in erster Linie der elektronischen Ausstellung von Einkommensnachweisen bei der Beantragung von Sozialleistungen dienen.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Mit dem so genannten Elena-Verfahren (elektronischer Einkommensnachweis) sollen mehr als 100 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten eingespart werden

Hamburg (ots) – Die Bundesregierung hat sich auf ein Großprojekt zum Bürokratieabbau geeinigt. Mit dem so genannten Elena-Verfahren (elektronischer Einkommensnachweis) sollen mehr als 100 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten eingespart werden. Der Arbeitgeber übermittelt dabei Einkommens- und Beschäftigungsnachweise nicht mehr auf Papier, sondern auf elektronischem Weg an die Renten- und Sozialversicherungsträger. Beantragt ein Arbeitnehmer dann staatliche Leistungen, muss er die Abfrage seiner Daten mit einer elektronischen Unterschrift genehmigen. Das soll den Missbrauch der gespeicherten Daten verhindern. Dafür braucht jedoch jeder Bürger eine eigene Signaturkarte.
Diesen Beitrag weiterlesen »

Links:


.