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Artikel-Schlagworte: „ELENA Verfahren“



Alle Einkommensdaten der Beamten und tariflich Beschäftigten tickern an die Zentrale Speicherstelle bei der Rentenversicherung durch

(openPR) Seit letzter Woche ist es soweit: Alle Einkommensdaten der Beamten und tariflich Beschäftigten tickern an die Zentrale Speicherstelle bei der Rentenversicherung durch. Auf Druck der Gewerkschaften wurden schon erste Änderungen vorgenommen.

Am 12. Januar ist die Software in den Kommunalverwaltungen aufgespielt worden. Mit ihr sollen fortan die Einkommensdaten aller Beamten und tariflich beschäftigten Arbeitnehmer übertragen werden. Die Personalverwaltungen sind nun bereit, alle Einkommensdaten ihrer Mitarbeiter/innen an die neu geschaffene Zentrale Speicherstelle bei der Rentenversicherung zu übermitteln.
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Einen wahren Nachfrageboom erleben derzeit die externen Lohnabrechner

openPR – Kleinere Unternehmen, die bisher noch selbst abgerechnet haben können und wollen dies ab Januar 2010 nicht mehr tun. Hauptgrund ist das erweiterte Meldeverfahren ELENA (elektronischer Entgeltnachweis). Hier sind monatlich bis zu 150 Abrechnungsdaten je Mitarbeiter und darüber hinaus bei verschiedenen Tatbeständen (Austritt, Bezug von Arbeitslosengeld usw.) noch Zusatzmeldungen auf elektronischem Wege zu erstatten. Während für viele Kleinbetriebe bisher die Meldung über eine Ausfüllhilfe ausreichend war sind Meldungen nach dem ELENA-Verfahren im Internet über SV-Net-Online gar nicht mehr und im klassischen SV-Net nur mit großem Auswand möglich.
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Zugriff auf Krankheiten, Fehltage oder Teilnahme an Streiks bei ELENA fürs Arbeitsamt einsehbar ?

Projekt ELENA: „Monitor“-Bericht führt in die Irre – Nürnberg (ots) – Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wehrt sich gegen den gestrigen Bericht des ARD-Magazins „Monitor“ über das Projekt ELENA („Elektronischer Entgeltnachweis“). In dem Bericht wird ein fiktives Beratungsgespräch im „Arbeitsamt der Zukunft“ mit Schauspielern nachgestellt. Die in dieser Szene enthaltenen Behauptungen sind falsch und unrealistisch. „Mit diesem Bericht werden lediglich Ängste geschürt“, sagt BA-Vorstand Raimund Becker.
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ELENA ist nichts anderes, als eine Vorratsdatenspeicherung für Arbeitnehmer

openPR – Die Jungen Liberalen Niedersachsen kritisieren die bevorstehende Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) und fordern die FDP dazu auf, sich gegen diese neue „Datenkrake“ auszusprechen. „ELENA ist nichts anderes, als eine Vorratsdatenspeicherung für Arbeitnehmer. Die Datensammelwut muss ein Ende haben. Abmahnungen, Kündigungsgründe oder Ursachen für Fehltage sind innerbetriebliche Angelegenheiten. Das Arbeitsamt oder die Rentenkasse gehen solche Informationen rein gar nichts an“, kritisiert Matthias Seestern-Pauly.
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Der BdSt fordert die Bundesregierung auf, das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zunächst auszusetzen

Der BdSt erkennt zwar das mit dem ELENA-Verfahren verfolgte Ziel der Bürokratieentlastung an. Allerdings besteht ein gravierendes Problem darin, dass sensible persönliche Daten aller Beschäftigten zentral erfasst und gesammelt werden.
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Die Apothekengewerkschaft ADEXA fordert von der Bundesregierung, den Fragebogen für den „elektronischen Entgeltnachweis“ (ELENA) aus Datenschutzgründen grundlegend zu überarbeiten

Abmahnungen, Kündigungsgründe oder die Legalität von Streiks dürfen aus Sicht von ADEXA nicht zentral und auf Vorrat gespeichert werden. Das Missbrauchspotential überwiege die angestrebte Arbeitserleichterung für die Arbeitgeber.
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ELENA – Erheblicher Mehraufwand für Arbeitgeber und Steuerberater

ELENA – der so sympathisch klingende Name sorgt in vielen Unternehmen zurzeit für einige Kopfschmerzen. ELENA steht für ELektronischer EntgeltNAchweis. Er soll in Zukunft das lästige Erstellen diverser Lohn-Bescheinigungen ersetzen, bringt aber erst einmal Mehraufwand für die Personalabteilungen bei Unternehmen und sonstigen Arbeitgebern.
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Mehraufwand für Arbeitgeber und Steuerberater

Nürnberg (ots) – ELENA – der so sympathisch klingende Name sorgt in vielen Unternehmen zurzeit für einige Kopfschmerzen. ELENA steht für ELektronischer EntgeltNAchweis. Er soll in Zukunft das lästige Erstellen diverser Lohn-Bescheinigungen ersetzen, bringt aber erst einmal Mehraufwand für die Personalabteilungen bei Unternehmen und sonstigen Arbeitgebern. Denn dort müssen, darauf weist der IT-Dienstleister DATEV eG hin, von Januar 2010 an jeden Monat Daten erhoben, erfasst und elektronisch versandt werden, die bisher im Rahmen der Lohnabrechnung keine Rolle spielten.
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Noch 80 Tage bis zum Start von ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis)

openPR – Für alle Arbeitgeber wird es ab dem 01.01.2010 ernst, denn dann ist das „ELENA Verfahrensgesetz“ für alle Unternehmen und Kommunen gesetzlich verpflichtend. Das bedeutet, dass für alle Angestellten jeden Monat fünf definierte Entgeltbescheinigungsdaten in Form eines multifunktionalen Verdienstdatensatzes (MVDS) an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) in Würzburg elektronisch gemeldet werden müssen.
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2010 kommt ELENA

Am 2. April 2009 trat das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Kraft. Damit werden Anträge auf Sozialleistungen künftig wesentlich vereinfacht und beschleunigt. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Walther Otremba, im Rahmen eines ELENA-Symposiums am 26. März 2009 in Berlin: „Nach Schätzungen des Normenkontrollrats sparen allein die deutschen Arbeitgeber jährlich rund 85 Millionen Euro ein.
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