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Artikel-Schlagworte: „Dienstleistung“



BFH XI R 71/07 – Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer in den Jahren 1993 und 1994 errichteten und steuerpflichtig vermieteten Sporthalle

BUNDESFINANZHOF Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer in den Jahren 1993 und 1994 errichteten und steuerpflichtig vermieteten Sporthalle
1. Ob der Leistungsempfänger ein Grundstück i.S. des § 9 Abs. 2 UStG 1993 ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, richtet sich nach der zutreffenden umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung und nicht nach einer davon abweichenden Steuerfestsetzung gegenüber dem Leistungsempfänger.
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Anfechtbarkeit der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer BFH Urteil I R 70/08

Lohnsteuererstattungsanspruch bei abkommenswidriger Lohnsteuereinbehaltung
1. Ein Arbeitnehmer kann die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers –soweit sie ihn betrifft– aus eigenem Recht anfechten. Nach dem Eintritt der formellen Bestandskraft der Lohnsteuer-Anmeldung kann der Arbeitnehmer eine Änderung der Anmeldung (§ 164 Abs. 2 AO) begehren.
2. Wird eine Zahlung des Arbeitgebers zu Unrecht dem Lohnsteuerabzug unterworfen, weil die Besteuerung der Zahlung abkommensrechtlich dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zugewiesen ist, hat der Arbeitnehmer einen Erstattungsanspruch in analoger Anwendung des § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG 2002, der gegen das Betriebsstätten-Finanzamt des Arbeitgebers zu richten ist (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
3. Eine Erfindervergütung für eine sog. Diensterfindung (§ 9 ArbnErfG) ist grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn (§ 19 EStG 2002) und unterfällt der beschränkten Steuerpflicht gemäß Â§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a EStG 2002. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Augenblick der Zahlung nicht mehr besteht.
4. Da eine Vergütung gemäß § 9 ArbnErfG regelmäßig nicht als konkrete Gegenleistung für eine Arbeitsleistung anzusehen ist, handelt es sich nicht um ein zusätzliches Entgelt „für“ eine (frühere) Tätigkeit i.S. des Art. 15 Abs. 1 OECD-MustAbk, so dass eine Besteuerung nur im Ansässigkeitsstaat des (früheren) Arbeitnehmers erfolgt.
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Jahressteuergesetz 2009

(openPR) – Durch das Jahressteuergesetz 2009 entsteht in Sachen GDPdU ein erheblicher Handlungsdruck in vielen Unternehmen, denn das Gesetz sieht empfindliche Strafen für „GDPdU-Verweigerer“ vor. Um die Vorgaben umzusetzen, sind die Unternehmen bislang jedoch auf unterschiedliche Experten angewiesen, die jeweils für die IT-technischen, die rechtlichen oder die betriebswirtschaftlichen Aspekte verantwortlich sind. Die dadurch entstehenden Mehraufwände und Reibungsverluste vermeidet Infoniqa jetzt mit seinem neuen GDPdU-Paket „Pflicht & Kür“ für Anwender unterschiedlicher ERP-Systeme, speziell aber auch für das SAP-Umfeld. Das neue Beratungskonzept umfasst nicht nur die IT, sondern schließt auch die eingehende Betrachtung aller organisatorischen sowie steuerrechtlich und betriebswirtschaftlich relevanten Zusammenhänge mit ein. Umgesetzt wird dieser integrierte und ganzheitliche Ansatz von einem Berater-Team, das aus den Spezialisten der Infoniqa IT Solutions Berlin besteht, ergänzt durch Wirtschaftsprüfer und Fachleute der Audicon, die die rechtlichen beziehungsweise betriebswirtschaftlichen Fragen übernehmen.
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Computerservice steuerlich absetzbar

(openPR) – Mit der seit dem 01.Januar 2009 geltenden Regelung der Absetzbarkeit von „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ hat die Bundesregierung den Satz für die Absetzbarkeit verdoppelt. Somit können seit Jahresbeginn 2009 bis zu 1.200 Euro bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
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Tipps bei Handwerksarbeiten und haushaltsnahen Dienstleistungen

Jetzt bei der Auftragsvergabe über MyHammer doppelt sparen
– Positive Auswirkung auf die Auftragslage von Handwerkern und Dienstleistern erwartet
(openpr) – Die neue Regelung zur Absetzbarkeit von haushaltsnahen Handwerks- und Dienstleistungen, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, erlaubt es MyHammer-Auftraggebern noch mehr zu sparen als bisher. Neben Ersparnissen von 30 Prozent und mehr bei der Auftragsvergabe über MyHammer kommt nun der erhöhte Steuerfreibetrag für haushaltsnahe Handwerks- und Dienstleitungen hinzu. Die Steuerersparnis bei der Inanspruchnahme von Handwerkern liegt bei maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bis zu 4.000 Euro können sogar gespart werden, wenn man haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten steuerlich geltend macht.
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V R 61/03 BFH Urteil Wasseranschluss

Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff „Lieferungen von Wasser“ i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird.
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Das Internetportal www.bund.de

Das Internetportal www.bund.de präsentiert sich seit dem 18.05.2005 in neuer Form: Die Informationen über das Dienstleistungsangebot aller Bundesbehörden sind neu in den Themenblöcken „Bürgerinnen & Bürger“, „Wirtschaft & Wissenschaft“ sowie „Verwaltung & Institutionen“ zu finden.
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