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Artikel-Schlagworte: „Buchführung“



Überschuss-Rechnung / Einnahmen-Überschussrechner für Freiberufler

Manchmal hat Vater Staat ein Einsehen und macht es dem Steuerzahler einfach: So können Freiberufler und Selbstständige, die im Geschäftsjahr 2007 weniger als 500.000 Euro Umsatz machen, auf die doppelte Buchführung inkl. Bilanz verzichten und statt dessen die Einnahmen-Ãœberschuss-Rechnung (EÃœR) nutzen. Mit WISO EÃœR & Kasse 2007 bietet Buhl Data Service jetzt einen besonders einfachen Weg, um das EÃœR-Verfahren zu nutzen.
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Erhöhung der Umsatzsteuer in 2007

Die Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent tritt zwar erst zum 1. Januar 2007 in Kraft, doch Steuerberater weisen spätestens jetzt ihre mittelständischen Mandanten auf den Umstellungsaufwand beispielsweise in der Finanzbuchführung hin. Insbesondere die technischen Vorbereitungen sollten bereits vor dem Jahreswechsel angegangen werden.
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Steuerformular "Anlage EÜR" Einkommensteuererklärung

Freiberufler, Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte und Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit, die ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen für das Jahr 2005 erstmals das neue Steuerformular „Anlage EÃœR“ ausfüllen und ihrer Einkommensteuererklärung beilegen.
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