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Artikel-Schlagworte: „BStBl“



BFH Urteil II R 20/08 Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen als Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung

Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen als Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung

Kauft ein Erwerber von einer Gemeinde ein Grundstück, das im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits erschlossen ist, und enthält der vereinbarte Kaufpreis Kosten für die Erschließung sowie für durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen nach § 135a Abs. 2 BauGB für den Naturschutz, gehört auch der auf die Erschließung und die Ausgleichsmaßnahmen entfallende Teil des Kaufpreises zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.

GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1
Urteil vom 23. September 2009 II R 20/08
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 6. März 2008 4 K 2637/04 (EFG 2008, 1653)
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BFH Urteil II R 6/07 Steuerberechnung bei Aufl̦sung einer Familienstiftung РEinheitliche Zuwendung der Stiftung РAnwendung der Steuerklassen РKein mehrfacher Ansatz des perșnlichen Freibetrags

1. Die in § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG getroffene Regelung beschränkt sich auf die Berechnung der Steuer für den gesamten Erwerb des Anfallberechtigten.

2. Bei Auflösung einer von mehreren Stiftern errichteten Stiftung ist bei der Steuerberechnung gemäß Â§ 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG für die Bestimmung der Steuerklasse auf das jeweilige Verhältnis des Anfallberechtigten zu den Stiftern abzustellen.

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9, § 15 Abs. 2 Satz 2
Urteil vom 30. November 2009 II R 6/07
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 10. Januar 2007 4 K 1136/02 Erb (EFG 2007, 533)
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BFH Urteil VIII R 79/06 IT-Projektleiter als freier Beruf

Ein Autodidakt, der über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, kann als Leiter von IT-Projekten einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf ausüben.

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
Urteil vom 22. September 2009 VIII R 79/06
Vorinstanz: FG München vom 18. Oktober 2006 9 K 763/03 (EFG 2007, 421)

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BFH – VII R 6/09 – Rückforderung eines Erstattungsbetrags vom Kreditinstitut des Ãœberweisungsempfängers

Ein Kreditinstitut ist auch dann nur Zahlstelle und nicht zur Rückzahlung des vom FA auf ein vom Steuerpflichtigen angegebenen Girokonto überwiesenen Betrags verpflichtet, wenn es den Betrag auf ein bereits gekündigtes, aber noch nicht abgerechnetes Girokonto verbucht und nach Rechnungsabschluss an den früheren Kontoinhaber bzw. dessen Insolvenzverwalter ausgezahlt hat (Abgrenzung zu den Beschlüssen vom 28. Januar 2004 VII B 139/03, BFH/NV 2004, 762, und vom 6. Juni 2003 VII B 262/02, BFH/NV 2003, 1532).
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BFH IV R 21/08 – Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer

Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer; Objektbegrenzung bei mehreren Nutzern und mehreren Arbeitszimmern
1. Nutzen Ehegatten einen Raum in einem von ihnen bewohnten und in ihrem Miteigentum stehenden Haus, um Dienstleistungen zur Förderung des Gesellschaftszwecks einer zwischen ihnen bestehenden Personengesellschaft zu erbringen, so sind ihnen die auf diesen Raum entfallenden und von ihnen getragenen Aufwendungen (AfA, Schuldzinsen, Energiekosten) nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zuzuordnen.
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BFH VI R 1/09 – Fortgeltung der Antragsveranlagung ungeachtet der Antragsfrist

Fortgeltung der Antragsveranlagung ungeachtet der Antragsfrist
1. Stellt ein ausschließlich Arbeitslohn beziehender Arbeitnehmer den Antrag auf Einkommensteuer-Veranlagung für Veranlagungszeiträume vor 2005 erst nach dem 28. Dezember 2007, ist er –soweit Verjährungsfristen nicht entgegenstehen– gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 52 Abs. 55j EStG i.d.F. vom 20. Dezember 2007 zu veranlagen.
2. Die inzwischen aufgehobene zweijährige Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG a.F. gilt insoweit nicht fort.
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BFH Urteil GrS 1/06 – Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
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BFH Urteil I R 114/08 – Schlussurteil Columbus Container Services – verstößt gegen Gemeinschaftsrecht – Gemeinschaftsrechtlicher Anwendungsvorrang

Schlussurteil „Columbus Container Services“: § 20 Abs. 2 und 3 i.V.m. §§ 7 ff. AStG a.F. verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

1. Die sog. Umschaltklauseln des § 20 Abs. 2 und 3 AStG i.d.F. des Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1993 setzen die fiktive Steuerpflicht der Betriebsstätteneinkünfte nach Maßgabe der §§ 7 ff. AStG voraus. Eine solche ist nicht gegeben, soweit eine Besteuerung nach §§ 7 ff. AStG gegen die gemeinschaftsrechtlich verbürgten Grundfreiheiten verstößt.
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BFH Urteil I R 99/08 – Betriebsaufgabe bei Gewinnermittlung durch Ãœberschussrechnung

Keine „finale Betriebsaufgabe“ durch Betriebsverlegung ins Ausland – Betriebsaufgabe bei Gewinnermittlung durch Ãœberschussrechnung – Abgrenzung der Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit nach dem DBA-Belgien.
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BFH Urteil VI R 7/09 Sofortabzug der Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses

Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass die etwaige Erlangung eines Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalles in den Hintergrund tritt.
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