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Artikel-Schlagworte: „BFH Urteil“



Werbungskosten bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise

Urteil vom 21.04.10 BFH VI R 5/07
Mit Urteil vom 21. April 2010 VI R 5/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Reisekosten nur dann in Werbungskosten und Aufwendungen für die private Lebensführung aufzuteilen sind, wenn die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge objektiv voneinander abgegrenzt werden können. Als sachgerechter Aufteilungsmaßstab kommt dafür vor allem das Verhältnis der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile in Betracht.
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Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Bananenmarktordnung ist kein in Deutschland ungültiger sog. ausbrechender Rechtsakt

Urteil vom 23.02.10 VII R 8/08
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen vom 23. Februar 2010 VII R 8/08 u.a. entschieden, dass Importeure südamerikanischer Bananen, die keine für einen Zollsatz von 75 ECU/t erforderliche Einfuhrlizenz besitzen, den von der EG festgesetzten Zollsatz von 822 ECU/t entrichten müssen. Die Importeure könnten sich gegenüber dieser hohen Zollbelastung nicht darauf berufen, dass die sog. Bananenmarktordnung der Gemeinschaft, die diesen Zollsatz ehemals vorsah, mit dem Welthandelsrecht (GATT) nicht vereinbar sei, selbst wenn dies bereits mehrfach von den Streitschlichtungsgremien der Welthandelsorganisation (WTO) in entsprechenden Verfahren festgestellt worden ist. Sie könnten sich zur Abwehr dieser Zollforderungen ebenso wenig auf das Grundgesetz berufen.
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Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung

Urteil vom 17.02.10 II R 5/08
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Februar 2010 II R 5/08 entschieden, dass Inhaber einer Zweitwohnung in Berlin auch dann zur Zahlung von Zweitwohnungsteuer verpflichtet sind, wenn an der Erstwohnung keine Verfügungsbefugnis besteht. Der entschiedene Fall betraf einen Studenten, der an seinem Nebenwohnsitz in Berlin ein Zimmer in einem Studentenheim bewohnte. An seinem Hauptwohnsitz stand dem Studenten sein ehemaliges Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung zur Verfügung.
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Ãœbernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

Ãœbernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Kur des Arbeitnehmers, kommt nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. März 2010 VI R 7/08 eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine nicht der Lohnsteuer unterliegende Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse nicht in Betracht. Eine Kur könne nur einheitlich beurteilt und nicht in betriebsfunktionale Bestandteile und Elemente mit Vorteilscharakter unterteilt werden.
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(BFH II R 28/08) Disquotale Einlage von Vermögen in eine GmbH durch Gesellschafter keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter

1. Erhöht sich der Wert der GmbH-Beteiligung eines Gesellschafters dadurch, dass ein anderer Gesellschafter Vermögen in die GmbH einbringt, ohne eine dessen Wert entsprechende Gegenleistung zu erhalten, liegt keine freigebige Zuwendung des einbringenden Gesellschafters an den anderen Gesellschafter vor (Bestätigung der Rechtsprechung, Abweichung von R 18 Abs. 3 ErbStR) .
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Androhung eines Zwangsgeldes gegen einen Gutachter (BFH IV B 6/10)

Androhung eines Zwangsgeldes gegen einen Gutachter
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Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester (BFH V R 28/08)

1. Ein Orchestermusiker kann als Unternehmer gegenüber dem Orchester, in dem er tätig ist, nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der Richtlinie 77/388/EWG umsatzsteuerfreie kulturelle Leistungen erbringen (Anschluss an EuGH-Urteil vom 3. April 2003 C-144/00, Hoffmann, Slg. 2003, I-2921, BFH/NV Beilage 2003, 153, Änderung der BFH-Rechtsprechung).
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Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Unternehmer (BFH II R 29/08)

Grundbesitz der öffentlichen Hand ist nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit, wenn er zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben einem privaten Unternehmer überlassen wird.
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Feststellungsbescheid über eine bestandskräftige Steuerfestsetzung im Insolvenzverfahren (BFH VII R 48/07)

Liegt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bestandskräftige Steuerfestsetzung und damit ein Schuldtitel i.S. des § 179 Abs. 2 InsO vor, ist das FA im Falle des Bestreitens der Forderung durch den Insolvenzverwalter berechtigt, das Bestehen der angemeldeten Forderung durch Bescheid festzustellen, wenn der Insolvenzverwalter seinen Widerspruch auf die von ihm behauptete Unwirksamkeit der Forderungsanmeldung stützt (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 23. Februar 2005 VII R 63/03, BFHE 209, 23, BStBl II 2005, 591).
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Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten Aufenthaltsorts" (BFH X R 54/06)

Geht das FA davon aus, dass sich ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Land aufhält, ohne dessen dortige Anschrift zu kennen, muss es im Vorfeld einer öffentlichen Zustellung wegen „unbekannten Aufenthaltsorts“ gemäß § 15 Abs. 1 Buchst. a VwZG versuchen, die gültige ausländische Anschrift im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs zu ermitteln (vgl. dazu für die Streitjahre BMF-Schreiben vom 3. Februar 1999, BStBl I 1999, 228, für die Zeit danach vom 25. Januar 2006, BStBl I 2006, 26). Erst wenn feststeht, dass eine Anschriftenermittlung auf diesem Wege nicht möglich oder fehlgeschlagen ist, darf das FA zur öffentlichen Zustellung übergehen.
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