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Artikel-Schlagworte: „Betriebsvermögen“



BFH I R 43/08 Steuerwirksamkeit der Auflösung einer Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern – Bildung und Auflösung von Rückstellungen – Korrektur fehlerhafter Bilanzansätze

Wird eine vor Inkrafttreten des § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG 1996 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 am 1. Januar 1999 steuerwirksam gebildete Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern nach diesem Zeitpunkt aufgelöst, ist die daraus resultierende Gewinnerhöhung nicht steuerrechtlich zu neutralisieren.

KStG 1996 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 10 Nr. 2
AO § 233a
HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2
Beschluss vom 16. Dezember 2009 I R 43/08
Vorinstanz: FG Hamburg vom 9. Juli 2007 2 K 175/06
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BFH I R 72/08 Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH

Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine Buchwertfortführung bei Ãœbertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-Personengesellschaften

1. Ist ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG zugleich an der Komplementär-GmbH beteiligt, so ist diese Beteiligung bei funktionaler Betrachtung keine wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn der Kommanditist im Rahmen der GmbH nicht seinen geschäftlichen Willen durchsetzen kann. In diesem Fall kann der Kommanditist deshalb seinen Mitunternehmeranteil auch dann gemäß Â§ 20 UmwStG 1995 zum Buchwert in eine andere GmbH einbringen, wenn er seine Beteiligung an der Komplementär-GmbH zurückbehält.

2. Wird ein Wirtschaftsgut unentgeltlich aus dem Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft in das Betriebsvermögen einer beteiligungsidentischen anderen Personengesellschaft übertragen, so führt dies zur Aufdeckung der in dem Wirtschaftsgut ruhenden stillen Reserven.

UmwStG 1995 § 20 Abs. 1, 2 und 4
EStG 1997 § 6 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5
AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 10. Juli 2008 11 K 239/06 (EFG 2009, 802)
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BFH II R 63/08 Vermögen des Unternehmers nicht generell geschützt – Bezahlung der Schenkungsteuer aus privaten Mitteln

Keine teleologische Reduktion des § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG bei Überentnahmen zur Schenkungsteuertilgung

§ 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG lässt eine Einschränkung seines Anwendungsbereiches für den Fall einer Ãœberentnahme zur Tilgung der für den Erwerb festgesetzten Schenkungsteuer weder mit Blick auf den Sinn und Zweck der Vorschrift noch unter dem Gesichtspunkt einer verfassungskonformen Auslegung zu.

ErbStG § 13a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 Nr. 3, § 10 Abs. 8
Urteil vom 11. November 2009 II R 63/08
Vorinstanz: FG Münster vom 21. August 2008 3 K 4920/06 Erb (EFG 2009, 278)
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BFH Urteil IV R 48/07 Sonderabschreibungen nach dem FördG auch auf Umlaufvermögen

Sonderabschreibungen nach § 4 FördG können auch auf Herstellungsarbeiten an Gebäuden des Umlaufvermögens vorgenommen werden.
FördG §§ 3, 4
EStG § 4 Abs. 2 Satz 2, § 7
GewStG § 8 Nr. 1
FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1
Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 48/07
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 26. Juni 2007 6 K 5364/03 B
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BFH Urteil I R 116/08 Steuerneutrale Verrechnung von Rückzahlungen vom steuerlichen Einlagekonto gegen Buchwerte gehaltener Anteile

Einlagenrückgewähr i.S. des § 27 KStG keine steuerbefreiten Kapitaleinkünfte nach § 8b Abs. 1 KStG
Ausschüttungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S. des § 27 KStG 1999 n.F./2002 sind nicht in die Steuerfreistellung für Kapitaleinkünfte nach § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG 1999 n.F./2002 einzubeziehen.

KStG 1999 n.F./2002 § 8b, § 27
EStG 1997 n.F./2002 § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3
Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 116/08
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 10. November 2008 6 K 383/04 (EFG 2009, 1412)
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BFH I R 27/08 – Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen Aktien verstößt in 2001 gegen Art. 56 EG

1. Das Abzugsverbot für negative Aktiengewinne einer Kapitalgesellschaft aus der Rückgabe von Anteilen an inländischen Investmentfonds (§ 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i.V.m § 8b Abs. 3 KStG 1999) ist im Jahr 2001 nur insoweit anwendbar, als die Gewinnminderungen auf Beteiligungen der Investmentfonds an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen.

2. Die Beschränkung des Abzugsverbots auf negative Aktiengewinne, die auf Beteiligungen der Investmentfonds an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen, verstößt gegen Art. 56 EG (Anschluss an EuGH-Urteil vom 22. Januar 2009 C-377/07 „STEKO Industriemontage GmbH“, IStR 2009, 133).
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BFH – X R 45/06 – Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft

Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach Maßgabe einer Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen

1. Der Teilwert einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft kann nur nach den Maßstäben abgeschrieben werden, die für die Teilwertberichtigung der Beteiligung am Betriebsunternehmen durch das Besitzunternehmen bestehen; es ist eine Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsunternehmen notwendig.

2. Sind die Ertragsaussichten dauerhaft so gering, dass der gedachte Erwerber des Besitzunternehmens für die Anteile am Betriebsunternehmen einen Preis zahlen würde, der unter dem Buchwert der Beteiligung am Betriebsunternehmen liegt, ist (auch) eine Teilwertabschreibung der Darlehensforderung (Pachtforderung) gerechtfertigt.

3. Diese Grundsätze gelten auch für eigenkapitalersetzende Darlehen.
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BFH IV R 21/08 – Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer

Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer; Objektbegrenzung bei mehreren Nutzern und mehreren Arbeitszimmern
1. Nutzen Ehegatten einen Raum in einem von ihnen bewohnten und in ihrem Miteigentum stehenden Haus, um Dienstleistungen zur Förderung des Gesellschaftszwecks einer zwischen ihnen bestehenden Personengesellschaft zu erbringen, so sind ihnen die auf diesen Raum entfallenden und von ihnen getragenen Aufwendungen (AfA, Schuldzinsen, Energiekosten) nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zuzuordnen.
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BFH Urteil I R 114/08 – Schlussurteil Columbus Container Services – verstößt gegen Gemeinschaftsrecht – Gemeinschaftsrechtlicher Anwendungsvorrang

Schlussurteil „Columbus Container Services“: § 20 Abs. 2 und 3 i.V.m. §§ 7 ff. AStG a.F. verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

1. Die sog. Umschaltklauseln des § 20 Abs. 2 und 3 AStG i.d.F. des Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1993 setzen die fiktive Steuerpflicht der Betriebsstätteneinkünfte nach Maßgabe der §§ 7 ff. AStG voraus. Eine solche ist nicht gegeben, soweit eine Besteuerung nach §§ 7 ff. AStG gegen die gemeinschaftsrechtlich verbürgten Grundfreiheiten verstößt.
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BFH Urteil I R 99/08 – Betriebsaufgabe bei Gewinnermittlung durch Ãœberschussrechnung

Keine „finale Betriebsaufgabe“ durch Betriebsverlegung ins Ausland – Betriebsaufgabe bei Gewinnermittlung durch Ãœberschussrechnung – Abgrenzung der Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit nach dem DBA-Belgien.
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