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Artikel-Schlagworte: „Betriebsvermögen“



Nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private PKW-Nutzung bei Landwirt mit Durchschnittssatz-Besteuerung nicht um fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen (BFH IV R 45/07)

Nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private PKW-Nutzung bei Landwirt mit Durchschnittssatz-Besteuerung gemäß Â§ 24 UStG nicht um fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen

Die Entnahme eines Landwirts, der die private PKW-Nutzung nach der 1 %-Regelung ermittelt und die Umsatzsteuer pauschaliert, ist nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen.
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Voraussetzungen für steuerlich beachtliches Treuhandverhältnis (BFH I R 12/09)

Sind Aktien Gegenstand eines „Treuhandvertrags“, so sind auf sie entfallende Dividenden nur dann steuerlich dem „Treugeber“ zuzurechnen, wenn dieser sowohl nach den mit dem „Treuhänder“ getroffenen Absprachen als auch bei deren tatsächlichem Vollzug das Treuhandverhältnis in vollem Umfang beherrscht (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).
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Halbabzugsverbot bei Ablösungsverlust (BFH IX B 227/09)

Es ist geklärt, dass Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur begrenzt abziehbar ist, wenn dem Steuerpflichtigen keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen zugehen (gegen BMF-Schreiben –Nichtanwendungserlass– vom 15. Februar 2010, DStR 2010, 331)
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Pensionszusagen verschlechtern die Handelsbilanz der Unternehmen

Rosenheim, 30.03.2010. – Pensionszusagen verschlechtern die Handelsbilanz der Unternehmen. Die aufgrund von BilMoG neu vorzunehmende Bewertung von Pensionszusagen in der Handelsbilanz bringt für mittelständische Unternehmen erhebliche Belastungen mit sich. Im schlimmsten Fall droht eine Ãœberschuldung.
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Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen (BFH I R 103/08)

Keine Rückstellungen für Sanierungsgelder der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
Für die ab dem Jahr 2002 an die VBL abzuführenden sog. Sanierungsgelder waren in den Bilanzen der an der VBL Beteiligten zum 31. Dezember 2001 keine Rückstellungen zu bilden.
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Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage zum Teilwert (BFH VIII R 46/07)

Die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Ãœberschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen ist Bemessungsgrundlage für AfA nach Einlage eines bisher im Privatvermögen befindlichen vermieteten Gebäudes in ein Betriebsvermögen.
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Zu erwartende Entscheidungen des Bundesfinanzhofs im Jahr 2010

In seinem Jahresbericht wies der Bundesfinanzhof (BFH) u. a. darauf hin, mit welchen Schwerpunktentscheidungen im Jahre 2010 zu rechnen ist.
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Firmenwagen 1 % Regelung, Fahrtenbuch, Betriebs PKW, Änderungen in 2010

Der private Nutzungsanteil eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kfz muss nach der sogenannten Listenpreisregelung mit 1 % des inländischen Listenpreises versteuert werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt und kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.
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Abzugsfähigkeit der Zinsen als Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung stehen Schuldzinsen in einem derartigen Zusammenhang mit dem Betrieb, wenn sie für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die durch den Betrieb veranlasst ist und deshalb zum Betriebsvermögen gehört.
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BFH I R 102/08 Passivierung "angeschaffter" Drohverlustrückstellungen

Betriebliche Verbindlichkeiten, welche beim Veräußerer aufgrund von Rückstellungsverboten (hier: für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften) in der Steuerbilanz nicht bilanziert worden sind, sind bei demjenigen Erwerber, der die Verbindlichkeit im Zuge eines Betriebserwerbs gegen Schuldfreistellung übernommen hat, keinem Passivierungsverbot unterworfen, sondern als ungewisse Verbindlichkeit auszuweisen und von ihm auch an den nachfolgenden Bilanzstichtagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1997 mit ihren Anschaffungskosten oder ihrem höheren Teilwert zu bewerten.

EStG 1997 § 5 Abs. 4a, § 6 Abs. 1 Nr. 3
HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1, § 255 Abs. 1 Satz 1
Urteil vom 16. Dezember 2009 I R 102/08
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 9. September 2008 6 K 1161/04 K,F (EFG 2009, 167)
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