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Artikel-Schlagworte: „Betriebsausgabe“



Seit 2006 sind Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehbar

Beschränkter Abzug von Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß? – VLH erreicht vorläufige Festsetzung des beschränkten Abzugs!
Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Seit 2006 sind Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehbar. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Kosten für die Tagesmutter, den Kinderhort bzw. die Fahrtkosten dahin etc.
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BFH IV R 21/08 – Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer

Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer; Objektbegrenzung bei mehreren Nutzern und mehreren Arbeitszimmern
1. Nutzen Ehegatten einen Raum in einem von ihnen bewohnten und in ihrem Miteigentum stehenden Haus, um Dienstleistungen zur Förderung des Gesellschaftszwecks einer zwischen ihnen bestehenden Personengesellschaft zu erbringen, so sind ihnen die auf diesen Raum entfallenden und von ihnen getragenen Aufwendungen (AfA, Schuldzinsen, Energiekosten) nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zuzuordnen.
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BFH VIII R 7/08 – Keine Steuerbarkeit von Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu Lebensversicherungen

Keine Steuerbarkeit von Zinsen aus Sparanteilen in Beiträgen zu Lebensversicherungen, die weniger als drei Jahre lang der Sicherung von –aus anderen Mitteln zurückgeführten– Policendarlehen dienten
Die Steuerfreiheit nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sätze 2 und 3 EStG i.V.m. § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c EStG i.d.F. des StÄndG 1992 von Zinsen aus den Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind, ist ungeachtet der Verwendung der Versicherungen zur Sicherung von Policendarlehen gegeben, wenn diese Darlehen vor Ablauf von drei Jahren aus anderen Mitteln des Steuerpflichtigen zurückgeführt wurden und damit die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für einen Einsatz der Versicherungen zur Tilgung nicht eingetreten sind.
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BFH Urteil X R 6/08 – Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß

Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß – Endgültige Ausgestaltung der Berücksichtigung der Aufwendungen – Prinzip der intertemporalen Korrespondenz – Rechtscharakter der Altervorsorgeaufwendungen und Zuweisung zu den Sonderausgaben – Ausgleichszahlung für Versorgungsausgleich – Einbeziehung der Arbeitgeberanteile – Finanzierbarkeit der Neuregelung – Fehlende Korrespondenz in der Ãœbergangszeit – Belastung bei Rentenbezug ab 2039 – Verbot der Doppelbesteuerung erst bei Rentenbezug rügbar – Sachlicher Grund für gekürzte Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG – Unzureichende Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bis 31.12.2009 ist hinzunehmen – Versicherungen, die nicht zwingend zu berücksichtigen sind – Zweck des Arbeitslosengeldes und Krankengeldes
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BFH Urteil VIII B 190/09 Glaubhaftmachung mittels Fahrtenbuch – Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regelung

Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche Nutzung
1. Für einen betrieblichen PKW, der auch privat genutzt werden soll, kann die Absicht der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung des PKW dadurch dargelegt werden, dass der Steuerpflichtige geltend macht, den (ausreichenden) betrieblichen Nutzungsanteil mittels eines Fahrtenbuches zu dokumentieren.
2. Dem steht bei summarischer Prüfung nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige für ein im Zeitpunkt der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrages vorhandenes Fahrzeug den privaten Nutzungsanteil unter Anwendung der sog. 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ermittelt (gegen BMF-Schreiben vom 8. Mai 2009 IV C 6 -S 2139- b/07/10002, 2009/0294464, BStBl I 2009, 633 Rn. 47).
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Anträge, Abschreibungen und Umsatzsteuer-Vorauszahlung

Der Jahreswechsel steht an. Auch in Sachen Steuererklärung kann für Selbstständige der 31. Dezember 2009 ein entscheidendes Datum sein, wenn zum Jahresende viele steuerliche Fristen ablaufen. Deshalb sollten Selbstständige jetzt prüfen, ob sie bis zum 31.12.2009 noch wichtige Unterlagen beim Finanzamt einreichen müssen und ob sich ab 1. Januar 2010 steuerliche Veränderungen einstellen.
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Ein-Prozent-Methode – Rechtsirrtümer bei der Besteuerung von Firmenwagen

Die Besteuerung des Privatanteils bei Firmenwagen und Betriebs-Pkw muss kein Buch mit sieben Siegeln sein: Besonders die pauschale Ein-Prozent-Methode macht es Angestellten mit Firmenwagen und Selbstständigen mit Betriebs-Pkw leicht.
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Neue Gesetze 2009

Neue Gesetze 2009
Was die Bürger im neuen Jahr erwartet

Das alte Jahr geht zu Ende und der Blick richtet sich auf 2009: Was kommt auf die Bürger zu? Welche neuen Gesetze stehen an und welche Auswirkungen haben sie? Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, liefert einen Ãœberblick der zu erwartenden rechtlichen Neuerungen 2009, angefangen bei der Erhöhung des Kindergeldes über die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bis hin zum neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
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Reisekosten im Ausland

Auslandsreisekosten
Berücksichtigung von Verpflegungs- und Ãœbernachtungskosten bei Geschäftsreisen und Dienstreisen von Arbeitnehmern in das Ausland werden Verpflegungsmehraufwendungen nur mit pauschalen Auslandstagegeldern berücksichtigt. Dagegen sind Ãœbernachtungskosten entweder in der nachgewiesenen Höhe oder ohne Einzelnachweis mit pauschalen Auslandsübernachtungsgeldern abziehbar.
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Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen

Stuttgart, 11. Dezember 2007 – Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2007 erstmals eine Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen, die es Unternehmern ermöglicht, die Einkommensteuer auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (gilt nicht für Geldzuwendungen), aber auch an Nichtarbeitnehmer (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde etc.) pauschal mit abgeltender Wirkung mit einem Steuersatz von 30 % zu erheben. Neben der pauschalen Lohnsteuer fällt auch pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Unbeachtlich ist, ob die Geschenke beim Zuwendenden als Betriebsausgaben abziehbar sind. Bisher mussten Zuwendungen dieser Art stets vom Empfänger versteuert werden.
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