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Artikel-Schlagworte: „Berechnung“



Photovoltaikanlage kann einkommensteuerlich berücksichtigungsfähig

Nutzung der Sonnenenergie (Photovoltaik)
Die Investition in eine Photovoltaikanlage kann einkommensteuerlich berücksichtigungsfähig sein, wenn keine so genannte Liebhaberei vorliegt. Steuerliche Liebhaberei ist gegeben, wenn anhand einer Prognoseberechnung für die Dauer der Tätigkeit kein Gesamtgewinn zu erwarten ist. Für den Fall der Photovoltaikanlage wird man auf die Garantielaufzeit des Abnahmevertrages abstellen können (in der Regel 20 Jahre). Ergibt sich für diesen Zeitraum voraussichtlich ein Totalüberschuss, liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Als Betriebsausgaben absetzbar sind die Anschaffungskosten der Anlage über die jährliche Abschreibung, Zinsaufwendungen für Fremdfinanzierung und sonstige Aufwendungen wie Reparaturen oder Verwaltungskosten.
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Berechnung der abzuführenden Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten

Ãœblicherweise wird die Umsatzsteuer nach „vereinbarten“ Entgelten berechnet. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer auf Ausgangsumsätze dann fällig wird, wenn der Umsatz getätigt ist. Für den Unternehmer ist dies ungünstig, da die Zahlung des Kunden oftmals erheblich später zufließt, er also gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der Umsatzsteuer in Vorleistung treten muss. Unter bestimmten Bedingungen kann die Umsatzsteuer auch nach vereinnahmten Entgelten berechnet werden, d. h. die Umsatzsteuer auf Ausgangsumsätze ist erst dann fällig, wenn der Kunde seine Rechnung tatsächlich zahlt.
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Entlastungen 2010 Konkrete Entlastungsbeispiele

Mehr Netto vom Brutto: Ob schon im Januar 2010 beim Lohnsteuerabzug oder bei der Veranlagung Ende des Jahres – dank mehrerer Gesetze werden Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2010 deutlich steuerlich entlastet.
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Ab Januar beschert das Bürgerentlastungsgesetz den Deutschen mehr Netto vom Brutto

Frankfurt (ots) – Ab Januar beschert das Bürgerentlastungsgesetz den Deutschen mehr Netto vom Brutto. Was jeder jetzt über das kommende Steuergeschenk wissen sollte – die wichtigsten Antworten auf Fragen, die immer wieder im Beratungsalltag der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) aufkommen. Ihre mehr als 37.000 Vermögensberater betreuen deutschlandweit über fünf Millionen Kunden rund um die Themen Vermögen planen, sichern und mehren.
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Verkauf einer Eigentumswohnung, Gewinn versteuern ?

Hallo zusammen,

mich quält seid einiger Zeit eine Frage und ich habe mir gedacht das Sie mir dabei vieleicht weiterhelfen können.
Ich bin im Besitz einer Wohnung welche ich vermiete und eigentlich nun verkaufen möchte…
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Poolabschreibung / Sammelabschreibung

Es werden bei der Pool-Abschreibung (auch Sammelabschreibung) alle Wirtschaftsgüter mit einem einzelnen Anschaffungspreis zwischen 150,01 € und 1000,00 € im Jahr der Anschaffung in einem Pool zusammengetragen und können über 5 Jahre abgeschrieben werden .
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Künstlersozialabgabe

(openpr) Im Jahr 1983 trat das Künstlersozialversicherungsgesetz in Kraft. Mit seiner Einführung wurde die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten neu geregelt. Mit der Ãœberwachung der Beitragszahlungen war seither die Künstlersozialkasse betraut.
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Berechnung des Verlustvortrag

Wie errechnet man den Verlustvortrag, über wie viele Jahre ?
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Berechnung von Spekulationsgewinne in 2009

Durch die neue Steuer für Spekulationsgewinne die Abgeltungssteuer werden von der Bank glaube ich automatisch die 25 % Steuer abgezogen, es steht aber nicht auf dem Kontoauszug, sondern vom Gewinn werden einfach 25 % einbehalten … kann das sein ?
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Kinderfreibetrag nutzen

(openpr) Bereits ab 50.000 Euro Jahresgehalt lohnt es, einen Kinderfreibetrag zu nutzen. Darauf weist das Portal Gehalt-Tipps.de mit dem treffenden Slogan „Mehr vom Gehalt“ in diesen Tagen eindrücklich hin. Der virtuelle Ratgeber, der sich bereits seit einigen Jahren mit Themen rund um Gehalt und Lohn befasst, stellt das Thema Kinderfreibetrag derzeit zentral in den Mittelpunkt der stets aktuellen Informationen. Eine durchaus lohnenswerte Info, denn wer im Rahmen der Steuererklärung die Anlage „Kinder“ ausfüllt, kommt automatisch in den Genuss einer Prüfung des Finanzamts, ob sich Vorteile für den Steuerzahler ergeben.
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