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Artikel-Schlagworte: „Arbeitszimmer“



In 7 Staaten kann das häusliche Arbeitszimmer abgesetzt werden

Das häusliche Arbeitszimmer „war schon immer ein beliebtes Streitobjekt zwischen Finanzamt und Steuerzahlern“, weiß Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstandsmitglied bei Ecovis. Seit 1996 hat der deutsche Gesetzgeber zudem die Möglichkeiten, die Kosten für das Heimbüro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen, sukzessive eingeschränkt.
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Endlich kann der Steuerzahler bezüglich des Arbeitszimmers wieder aufatmen

Seit 2007 durften die meisten Steuerzahler ein Arbeitszimmer nicht mehr im Rahmen der Werbungskosten geltend machen. Damals hat sich als erstes Gericht das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zu der Gesetzesänderung geäußert und hielt diese Regelung für verfassungskonform (Beschluss vom 06.11.2007 AZ: 13 V 13146/07).
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Wer zu Hause ein Arbeitszimmer nutzt, kann die Kosten dafür wieder steuerlich absetzen

Wer zu Hause ein Arbeitszimmer nutzt, kann die Kosten dafür wieder steuerlich absetzen, sofern ihm vom Arbeitgeber kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Das Finanzportal geld.de berichtet, welche Änderungen es geben soll und welche Bedingungen gelten.
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Was man beim häuslichen Arbeitszimmer beachten sollte

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 6. Juli 2010 entschieden, dass die seit 2007 geltende Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Einkommensteuergesetz) mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar ist, soweit das Abzugsverbot Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann umfasst, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 zu beseitigen und eine Neuregelung zu finden.
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Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern

Änderung der Steuerbescheide nimmt das Amt vor. Kein weiterer Einspruch nötig.
Nach dem Urteil zur besseren Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern fordert der „Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.“ nun eine rasche Umsetzung der neuen Gesetzeslage. Zugleich begrüßen die Steuer-Experten des bundesweiten Vereins mit Sitz in Gladbeck den Rechtsspruch. „Dies ist eine weitere schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“, sagt Gerd Wilhelm, stellvertretender Vorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins. Er erinnert daran, dass bereits die Einschränkung der Entfernungspauschale durch das Bundesverfassungsgericht gekippt worden ist.
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Rückwirkend zum 1. Januar 2007 kann nun jeder aus dem Urteil selbst sein Arbeitszimmer absetzen

Das häusliche Arbeitszimmer muss nicht mehr den räumlichen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden, um die Kosten beim Finanzamt geltend machen zu können. Diese Beschränkung im Einkommensteuergesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht am 29. Juli verworfen. „Rückwirkend zum 1. Januar 2007 kann nun jeder Steuerpflichtige aus dem Urteil selbst sein Arbeitszimmer absetzen, sofern ihm zumindest für einen Teil seiner Arbeit nachweislich kein anderer betrieblicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht“, erläutert Brigitte Jakoby, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin von der Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof in Rothenburg ob der Tauber die Folgen des Urteils.
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Abzugsmöglichkeit von Arbeitszimmeraufwendungen

Das BVerfG hat entschieden, dass die ab 2007 geltende Einschränkung der Abzugsmöglichkeit von Arbeitszimmeraufwendungen in bestimmten Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt. Die Richter des BVerfG haben der Bundesregierung den Auftrag erteilt, rückwirkend zum 01.01.2007 die Abziehbarkeit der Arbeitszimmerkosten neu zu regeln.
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Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer – Weiterer Sieg für die Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen.
„Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt. Das Verfassungsgericht positionierte sich zugunsten der Steuerzahler und gegen die gängige Praxis, Politik nach Kassenlage zu betreiben“, kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke das Urteil.
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Beschluss: Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmer

Häusliches Arbeitszimmer – Rote Karte für den Gesetzgeber
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvL 13/09) zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers. Demnach erklärt das Gericht die ab 2007 geltende rigide Einschränkung des steuerlichen Abzugs für grundgesetzwidrig, wonach das Arbeitszimmer nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es den „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit“ des Steuerpflic htigen bildet.
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Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig

Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausschließlich
betrieblich oder beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer als
Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingeschränkt. Eine
Ausnahme vom grundsätzlich geregelten Verbot des Abzugs solcher
Aufwendungen galt danach dann, wenn die betriebliche oder berufliche
Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und
beruflichen Tätigkeiten betrug oder wenn für die betriebliche oder
berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand.
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