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Steuerhorror statt Hollywoodflair



Berlin (ots) – Knapp 2 Milliarden Euro haben 18.000 Anleger in die Medienfonds der Hannover Leasing GmbH & Co. KG, einer Tochtergesellschaft der Landesbank Hessen-Thüringen, investiert.



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Rund 750 Millionen Euro flossen in die sogenannten unternehmerischen Beteiligungsfonds. Bei diesen drei Fonds wurde abweichend von den Vorläufer-Fonds der Kapitalerhalt nicht garantiert, hier müssen die Filme auch wirtschaftlich erfolgreich sein. Zu den bekannten steuerlichen Problemen kommt also auch das wirtschaftliche Risiko hinzu.

Damit aber nicht genug: Auf der Steuerseite droht den „unternehmerischen“ Fonds nun der Super-GAU.

Ende letzten Jahres informierte die Hannover Leasing GmbH & Co. KG bereits die Zeichner des HL 143 (Montranus I) darüber, dass die Betriebsprüfer den Fonds nicht als Hersteller des vom Fonds finanzierten Films „Die Bourne Verschwörung“ akzeptieren will. Ein Teil der Produktionstage habe vor dem Datum der Gesellschafterversammlung gelegen, so die Betriebsprüfer.


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Aktuell trifft es den zweiten unternehmerischen Fonds: Auch der HL 158 (Montranus II) soll aus vergleichbaren Gründen nicht Hersteller des von ihm finanzierten Films „Jarhead“ sein. Die Folge: Wenn der Fonds nicht Hersteller ist, dann ist er Erwerber der Filmrechte. Wenn er die Filmrechte aber erwirbt, dann kann er die Kosten hierfür nicht im Jahr der Anschaffung steuerlich in voller Höhe absetzen, sondern muss sie über die gesamte Nutzungsdauer abschreiben. Und die wird derzeit mit 50 Jahren angesetzt. Das steuerliche Konzept, das auf der vollen Absetzbarkeit der Kosten im ersten Beteiligungsjahr aufbaut, platzt vollständig.

Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e. V. hat zu diesem Umstand bereits auf seinen letzten Medienfonds-Informationsveranstaltungen im März 2010 berichtet. Dr. Wolfgang Schirp: „Möglicherweise war die Empfehlung der steuerlichen Berater der Fondsgesellschaften auf den damaligen Gesellschafterversammlungen schon fehlerhaft. Ansprüche der Fonds sollten durch die Geschäftsführung geprüft werden.“


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Wir werden für die von uns vertretenen Anleger die Prüfung dieser möglichen Schadenersatzansprüche bei der Geschäftsführung einfordern, so Thomas Lippert, Vorstand des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e. V.



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