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Steuerfalle Kundengeschenke



Gerade jetzt vor Weihnachten erhalten viele Angestellte Geschenke von Geschäftspartnern und Lieferanten. Dabei ist vielen Steuerzahlern der Zusammenhang zwischen einem Geschenk und der lohnsteuerlichen Behandlung des Geschenks nicht bewusst. Dies hat gerade bei den Lohnsteueraußenprüfungen in den zurückliegenden Monaten zu erheblichen Steuernachforderungen geführt.

Wer im Rahmen seiner beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit ein Geschenk im Wert von mehr als 10 Euro erhält, muss diesen geldwerten Vorteil grundsätzlich versteuern. Dabei kann das Geschenk entweder beim Empfänger mit seinem individuellen Steuersatz versteuert werden oder die Steuer vom Schenkenden pauschal übernommen werden.

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Der Bund der Steuerzahler empfiehlt in diesem Fall darauf zu achten, dass dem Geschenk eine Bescheinigung über die Pauschalbesteuerung beiliegt. Dann ist das Geschenk für den Empfänger steuerfrei.

Weitergehende Informationen mit zusätzlichen Hinweisen auch für Arbeitgeber und Unternehmer zum Herunterladen finden Sie in unserem Info-Service Nr. 50.

Bund der Steuerzahler e.V. LV Berlin



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