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Steuererklärung – diverse Steueränderungen


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Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements
Mehr Geld für Helfer: Anfang Juli hat der Bundesrat dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland zugestimmt. Eine wichtige Neuerung darin ist die Anhebung des Steuerbonus für ehrenamtliche Tätigkeiten. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 werden Aufwandsentschädigungen, etwa für Ãœbungsleiter in Sportvereinen, für Ausbilder, Erzieher oder Betreuer pflegebedürftiger Menschen, bis zu einem Jahresbetrag von 2.100 Euro steuerlich freigestellt. Die so genannte „Ãœbungsleiterpauschale“ erhöht sich von bislang 1.848 Euro um 252 Euro.

Positiv: Die steuerfreien Aufwandsentschädigungen zählen nicht zum Arbeitsentgelt und sind somit auch von Sozialversicherungsabgaben befreit. Zudem lässt sich der Ãœbungsleiterfreibetrag mit einem 400-Euro-Job kombinieren. Beispiel: Eine Mutter übt eine nebenberufliche Lehrtätigkeit aus. Für ihre Arbeit erhält sie monatlich 570 Euro. Der Steuerfreibetrag für das Ehrenamt wird monatlich angesetzt (2.100 Euro: 12 Monate = 175 Euro).

Folge: Die Nebenbeschäftigung der Frau zählt als versicherungsfreier 400-Euro-Job, weil das Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des Ãœbungsleiterfreibetrags (monatlich 175 Euro) die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro nicht übersteigt (570 Euro ¿ 175 Euro = 395 Euro).

Mehr Geld für Spender
Großzügige dürfen künftig steuerlich mehr absetzen. Konnten Privatspender bislang maximal fünf Prozent ihres Einkommens steuergünstig an gemeinnützige Organisationen spenden (in Ausnahmefällen bis zu zehn Prozent), so erkennt das Finanzamt nun jährliche Zuwendungen von bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte an.

Positiv: Die neue Regelung gilt rückwirkend ab Januar 2007. Eine weitere Verbesserung gab es beim Spendenvortrag: Ãœberschreitet der Spender die absetzbaren Höchstbeträge, so kann er überschüssige Summen in die Folgejahre übertragen und in der Steuererklärung geltend machen. Verbesserungen auch für Kleinspender: Bislang waren Spenden bis zu einem Betrag von 100 Euro ohne Quittung absetzbar, künftig sind es bis zu 200 Euro. Für solche so genannten Kleinspenden genügt der Ãœberweisungsbeleg
der Bank.

Unternehmensteuerreform 2008
Neue Abschreibungsregeln für Selbstständige und Freiberufler: Der Gesetzgeber beschloss unter anderem Änderungen bei Abschreibungen für Computer, Drucker, Firmenwagen, Büroeinrichtungen und anderen beweglichen Wirtschaftsgütern. Für betriebliche Anschaffungen gelten künftig lineare Abschreibungssätze. Das heißt, die Kosten werden gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt und jährlich gleich hoch abgeschrieben.

Investitionsabzugsbetrag
Im Rahmen einer Sonderabschreibung können Kleinbetriebe und Selbstständige ab 2008 vor Anschaffung eines Betriebsmittels den so genannten Investitionsabzugsbetrag geltend machen. Damit sind bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten vom Betriebsgewinn abziehbar. Hinzu kommt die Möglichkeit einer Sonderabschreibung von einmalig 20 Prozent.

Kleinanschaffungen
Die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter verringert sich. Fanden bislang betrieblich angeschaffte Artikel bis zu einem Betrag von 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) sofort bei der nächsten Steuererklärung Berücksichtigung, so sind es künftig nur noch 150 Euro. Diese Regelung gilt für alle gewerblichen Betriebe sowie für Freiberufler. Neu angeschaffte Wirtschaftsgüter eines Jahres mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro sollen künftig als Sammelposten zusammengefasst und einheitlich mit 20 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden. Das bedeutet, einen Drucker zum Preis von 250 Euro kann man nun nicht mehr komplett im Anschaffungsjahr absetzen, sondern nur noch in 50-Euro-Schritten über fünf Jahre.

Pressekontakt:
Ralf Palm
+49 228 920-12109
ralf.palm@postbank.de

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