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Steuerentlastung 2010 – Merkt der Steuerzahler davon eigentlich was ?



Neue Regelung bei Kranken- und Pflegeversicherung soll mehr Bares einbringen. Eine Mogelpackung?
openPr – Seit 1.1.2010 sind alle Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie die Beiträge zur Pflegeversicherung unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Stimmt das wirklich? Oder hat die Sache nicht doch einen Haken?


Bis 2009 konnten Angestellte einen Betrag bis 1500 EUR und Selbstständige einen Betrag in Höhe bis 2400 EUR steuerlich geltend machen. Allerdings betraf dies nicht nur die Kranken- und Pflegeversicherung, sondern alle Versicherungsprämien.

„Die Änderungen wurden ja von der Regierung bereits Mitte letzten Jahres im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes beschlossen und greifen seit 1.1.2010“, kommentiert Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen GmbH in Frankfurt (www.skd-frankfurt.de).
Die Änderung wurde auch nicht ganz freiwillig herbeigeführt, sondern beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das feststellte, dass eine Basis-Krankenversicherung zum Existenzminimum der Bürger gehöre – ob nun privat oder gesetzlich versichert – und somit nicht besteuert werden dürfe. Fraglich ist allerdings, ob die Neuregelung dem Steuerzahler wirklich so viel bringt.

„Sicher ist das für viele eine schöne Sache, aber wahrscheinlicher ist, dass sich die Entlastungen für den einzelnen nicht in größerem Rahmen auswirken werden,“ führt Fauser weiter aus. „Wenn man die aktuellen Diskussionen zu neuerlichen Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge verfolgt, ist eher wahrscheinlich, dass die Einsparungen aus 2009 dort gleich wieder einfließen.“

Verpufft das Steuergeschenk somit gleich wieder? Immerhin hat die Regierung durch die Neuregelung erreicht, dass Arbeitnehmer jährlich so 9,3 Milliarden Euro an Beiträgen einsparen. Ob und in welcher Höhe sich dies allerdings für den Einzelnen rechnet, ist fraglich.


„Wer wirklich langfristig und nachhaltig Steuern einsparen möchte, sollte sich für steueroptimierte Kapitalanlagen entscheiden. In diesem Fall verpuffen die steuerlichen Einsparungen nicht einfach, sondern werden gleich gewinnbringend angelegt, sodass man nach einigen Jahren wirklich etwas Handfestes vorzuweisen hat“, rät Fauser.

Die SKD GmbH ist auf den Bereich steueroptimierte Kapitalanlagen spezialisiert. Ãœber 80 qualifizierte Mitarbeiter – Steuerexperten, Betriebswirte, Bankfachwirte, Ren­tenfachberater und Versicherungsexperten – suchen individuell für jeden Kunden nach seinem persönlichen Modell zur Steueroptimierung, Altersvor­sorge oder Kapitalanlage.

Basierend auf dem exklusiv von SKD entwickelten Konzept der Fairmögensbildung® wird dabei jeder Kunde ganz individuell beraten und profitiert somit von einem auf seine Lebenssituation zugeschnittenen Anlagekonzept für Vermögensaufbau und Altersvorsorge.

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