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Steueränderungen für Kapitalanleger 2010



(openPR) Verbesserte Verlustverrechung bei Depots für Ehepartner
– Änderungen bei Rürup und Riester
РWeitere F̦rderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geplant


Verbesserte Verlustverrechnungsmöglichkeiten für Ehepartner
Ab diesem Jahr gelten neue Regeln zur übergreifenden Verlustverrechnung aller bei einem Kreditinstitut geführten Konten und Depots. Bislang musste etwa der Mann auf erhaltene Dividenden Steuern zahlen, obwohl seine Partnerin mit Wertpapieren Verluste in gleicher Höhe erzielte. Ein Ausgleich war erst mit Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung möglich. Künftig können negative und positive Kapitalerträge von Ehepartnern verrechnet werden. Es ist nicht länger erforderlich, dass Gemeinschaftskonten vorliegen. Auch bei Einzelkonten und -depots findet eine Verrechnung statt, wenn ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt wurde und die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer erfüllt sind.

Riester und Rürup – elektronische Datenübermittlung, neue Zertifizierungspflicht
Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 gilt auch für steuerlich geförderte Rürup-Rentenverträge eine Zertifizierungspflicht. Bislang mussten Steuerpflichtige durch Vorlage der Versicherungspolicen dem Finanzamt nachweisen, dass die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung erfüllt waren. Seit diesem Jahr entfällt diese aufwendige Prüfung und wird durch eine Zertifizierungspflicht ersetzt. Nur zertifizierte Verträge können über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Verträge, die in den vergangenen Jahren abgeschlossen wurden, müssen deshalb nachzertifiziert werden.
Außerdem müssen Steuerpflichtige mit Rürup-Verträgen ihren Versicherungsanbietern künftig die Einwilligung erteilen, die amtlich vorgeschriebenen Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Der erforderliche Datensatz enthält neben den Vertragsdaten die Zertifizierungsnummer, das Einwilligungsdatum sowie die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen. Die Einwilligung kann bereits bei Vertragsabschluss erfolgen, muss jedoch spätestens zum Ende des Kalenderjahrs erteilt werden. Ohne schriftlichen Widerruf gilt sie auch für die folgenden Beitragsjahre.

Für die steuerliche Förderung von Riester-Vorsorgebeiträgen entfällt ab 2010 die bisher notwendige Papierbescheinigung. Stattdessen müssen ab diesem Jahr ebenfalls Einwilligungen vorgelegt werden, damit Anbieter dieser Verträge die Höhe der Altersvorsorgebeiträge zusammen mit der Identifikationsnummer an die zentrale Finanzverwaltung übermitteln können. Nur so können Beiträge zur Riesterrente als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die neue Regelung gilt auch für Altverträge. Damit entfällt auch die Anlage AV zur Einkommensteuererklärung und die Abgabe der elektronischen Steuererklärung wird erleichtert.

Weitere Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung geplant
Das bereits 2009 in Kraft getretene „Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen“ soll noch in diesem Jahr geändert werden. Mit diesem Gesetz waren Mitarbeiterbeteiligungsfonds eingeführt worden, die genauso wie direkte Anlagen im eigenen Unternehmen gefördert werden. Angehoben wurde gleichzeitig die Förderung für vermögenswirksame Leistungen, die relevanten Einkommensgrenzen wurden ebenfalls erhöht. Zudem konnten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern durch das neue Gesetz bis zu 360 Euro zusätzliches Gehalt steuer- und sozialversicherungsfrei überweisen, wenn der Mitarbeiter diesen Betrag im Betrieb investiert. Dieser Vorteil wurde bislang nur gewährt, wenn die 360 Euro als freiwillige Leistung zusätzlich vom Arbeitgeber gezahlt wurden. Um die Mitarbeiterbeteiligung weiter voranzutreiben, entfällt diese Vorraussetzung im neuen Gesetzesentwurf. Vielmehr soll nun eine Umwandlung von Gehalt in Aktien oder Anteile an einem Beteiligungsfonds erlaubt sein.

Die Änderungen sollen, wenn Bundestag und Bundesrat dem Entwurf zustimmen, rückwirkend zum 2. April 2009 in Kraft treten. Eine neue Kommission zur Mitarbeiterbeteiligung soll außerdem weitere Erleichterungen prüfen.

Mehr Informationen zu diesen Themen finden Sie in unserer aktuellen Broschüre „Steueränderungen für Kapitalanleger 2010“. In dieser von den Ecovis-Experten Ulf Knorr und Susanne Wetzel verfassten und im Deutschen Sparkassenverlag erschienenen Broschüre finden Sie alle wichtigen Neuerungen übersichtlich zusammengestellt. Bei Bedarf senden wir Ihnen die Broschüre gerne zu – solange der Vorrat reicht. Anfordern können sie Ihr Exemplar per E-Mail bei: ulf.hausmann@ecovis.com oder auf dem Postweg:

ECOVIS Europe AG
– Stichwort Steueränderungen 2010 –
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin



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