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Schadensersatz von 7,3 Millionen Euro für Steuersünder



Ein deutscher Steuerpflichtiger, ein Geschäftsmann aus Bad Homburg, dessen Name sich auf der gleichen CD wie der von Post-Chef Klaus Zumwinkel befand, wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von €7,5 Mio verurteilt. Zusammen mit Anwaltskosten musste er €20 Mio. bezahlen.


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(openPr) Laut Liechtensteiner Zeitung kommen die Richter in dem bereits am 7. Januar gefassten Urteil zu dem Schluss, dass seine Bank LGT Treuhand den Kläger pflichtwidrig zu spät über den Datendiebstahl informiert und ihm dadurch eine strafbefreiende Selbstanzeige verunmöglicht habe.

So hat der Geschäftsmann in einem Prozess gegen die LGT Treuhand einen Schadensersatz von €7,3 Mio zugesprochen bekommen.

Dieses Urteil übt einen erheblichen Druck auf Banken aus, zumindest dann, wenn eine Bank es versäumt hat, ihre Kunden über den Diebstahl den Steuersünderdaten zu informieren.

Der Fall wird für andere Banken auch dann interessant, wenn das Gericht in Vaduz in zweiter Instanz entscheiden würde, dass die LGT Treuhand auch steuerberatend tätig war und damit Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hätte.


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