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Keine Rundfunkabgabe für Unternehmen



Mit ihrem Beschluss zur Einführung der neuen Rundfunk-Abgabe für private Haushalte und Unternehmen ab 2013 haben es die Ministerpräsidenten verpasst, Unternehmen grundsätzlich von der Gebührenpflicht zu befreien.

Gleichwohl soll es Verbesserungen für die Wirtschaft geben, die jetzt nicht mehr so stark belastet werden soll, wie ursprünglich geplant. Insbesondere Unternehmen mit Filial-Strukturen oder mit großen Fuhrparks wären nach den Ursprungsplänen die Leidtragenden gewesen, die wesentlich mehr hätten zahlen müssen, als beim derzeitigen GEZ-Gebührenmodell. Der BdSt hatte dies kritisiert und vorgeschlagen, die Abgabe für Unternehmen gänzlich zu streichen. Nach den neuen Plänen soll die Gebührenpflicht für Unternehmen zwar bestehen bleiben, es wurden aber Verbesserungen verabredet. So gilt die Gebührenpflicht erst ab dem zweiten Firmenwagen. Ebenso sollen rund 90 Prozent der Betriebe nur noch maximal einen ganzen Gebührenbeitrag in Höhe von rund 18 Euro pro Monat zahlen.

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Dennoch fordert der BdSt weiterhin die grundsätzliche Befreiung der Unternehmen von der Rundfunkgebühr. Geplant ist sowieso, dass jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer bereits als Privatperson für den üppig ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen muss, unabhängig davon, ob im privaten Haushalt tatsächlich Empfangsgeräte vorgehalten werden. Damit wäre die theoretische Nutzung des Leistungsangebotes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgegolten, ein zusätzliches Abkassieren bei den Unternehmen entbehrlich. Auch käme die Gebührenbefreiung einer Entbürokratisierungsmaßnahme gleich, da der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten sehr hoch ist.

Die Wirtschaft leistet bisher einen Finanzierungsanteil am Gesamtgebührenaufkommen der GEZ von rund sechs Prozent. Diese rund 435 Millionen Euro können die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten durch Sparmaßnahmen gegenfinanzieren. Sie sollten ihre Leistungsangebote prüfen und stringenter ausrichten sowie insgesamt effektiver und damit kostengünstiger mit dem Geld der Bürger umzugehen. Dies ist ohne Verlust der inhaltlichen Qualität möglich. Bedenkt man die öffentlich bekannt gewordenen Gehälter von Intendanten mit teils über 300.000 Euro pro Jahr, sind Einsparmöglichkeiten im Großen wie im Kleinen offensichtlich.
Vizepräsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist überfinanziert. Durch Sparmaßnahmen der Sender können Unternehmen von der Abgabe befreit werden. Ab 2013 sitzen sowieso alle Bürger im Boot der Rundfunkfinanzierung. Zusätzlich die Unternehmen schröpfen zu wollen, ist reines Abkassieren.“

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.



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