Verhasster Zuschlag
Osnabrück (ots) – Ganz so klar, wie es nach den Urteilen des Bundesfinanzhofes aussieht, ist die Sache mit dem “Soli” nicht. Zahlreiche Landesgerichte hatten ihre Zweifel, auch eine Verfassungsbeschwerde unabhängig vom Votum der Finanzrichter könnte theoretisch noch Erfolg haben. Schließlich ist 1990 lange her, und von Beginn an waren die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag nicht zweckgebunden für Folgekosten der deutschen Wiedervereinigung, sondern flossen als Sondersteuer in den allgemeinen Bundeshaushalt. Aus dem werden unbestritten Kosten der Einheit beglichen, nur eben nicht transparent und in Verbindung mit dem Solidaritätszuschlag.
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Vorerst ist die Abgabe nun also rechtmäßig, zumindest bis 2019 der Solidarpakt II zur Finanzierung der neuen Länder ausläuft. Ohnehin wäre nicht ausgemacht, dass die Abschaffung in einer Entlastung der Bürger gemündet hätte. Der Bund würde nicht lange brauchen, um andere Einnahmequellen abzuschöpfen und den “Soli” zu kompensieren. Immerhin aber, und das wäre das Verdienst eines klaren Votums gegen den Zuschlag gewesen: Der Bund hätte einen Warnschuss wegen seiner steuerlichen Willkür erhalten. So steht der ursprünglich auf ein Jahr befristete Solidaritätszuschlag beispielhaft dafür, dass der Staat nicht Wort hält und mit seinen regulären Einnahmen nicht auskommt. Deshalb ist der Zuschlag so verhasst, und das mit Recht, ob rechtens oder nicht.
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