Artikel-Schlagworte: „Wohn Riester“

 

Mit der Wohnriester Geld sparen

Lübeck (ots) – Geld sparen mit dem Wohnriester – Häuslebauer haben allen Grund zur Freude: Die selbst genutzte Wohnimmobilie wird wieder staatlich gefördert. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz, auch Wohnriester genannt, rückt der Traum vom mietfreien Wohnen im Alter für viele in greifbare Nähe. Bislang gab es Riester-Zulagen für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Nun können Eigenheimwerber die Zulagen für die Tilgung ihrer Wohnungsbaudarlehen verwenden. Dazu wurde die “Riester-Förderungspalette” um Baudarlehen, Bausparverträge und um Riester-Renten mit der Option auf einen späteren Baukredit erweitert.
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Die Eigenheimrente

Karlsruhe (ots) – Die eigenen vier Wände sind aus gutem Grund für viele Menschen die bevorzugte Form der privaten Altersvorsorge. Der Staat fördert den Wohneigentumserwerb mit der Eigenheimrente. Das zugrunde liegende Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. “Auf die neue staatliche Unterstützung sollten Immobilienerwerber auf keinen Fall verzichten”, so Dr. Jochen Petin, Vorstandsmitglied der Deutschen Bausparkasse Badenia.
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Zehn Fragen zu Wohn-Riester

(openPR) – Schwäbisch Hall, 12. November 2008 – Im November kommen die ersten zertifizierten Wohn-Riester-Verträge auf den Markt. Doch wie funktioniert der „Wohn-Riester“ eigentlich und wer kann ihn nutzen? Jochen Maier, Bereichsleiter Marketing bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall, beantwortet die zehn wichtigsten Fragen.
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Mit staatlicher Förderung schneller in die eigenen vier Wände

Wer in ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung investieren will, kann dafür künftig schon vor Rentenbeginn seine kompletten Riester-Ersparnisse nutzen. Das sieht ein Beschluss der Regierungskoalition vor, der rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll.
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Wer sich sinnvoll absichern will, kann auch zusätzlich auf Wohneigentum bauen

Eine Immobilie ist ein guter Baustein für die zusätzliche Altersvorsorge. Vor allem, wenn sie vor Beginn des Rentenalters vollständig bezahlt ist. Wer nach dem Berufsleben in den eigenen vier Wänden leben kann, ohne sich Sorgen um die Miete machen zu müssen, fühlt sich sicher und wohl. Trotz der eingesparten Miete bedeutet eigener Wohnraum jedoch nicht die völlige Kostenfreiheit. Betriebskosten sowie Instandhaltung sind dann selbst zu bezahlen. An gewisse Rücklagen dafür sollte man schon bei der Finanzierung denken. Darauf weist die Initiative “Altersvorsorge macht Schule” hin, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner beteiligen.
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