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Die Abgeltungsteuer beschert Steuerpflichtigen, die in der Nähe des Spitzensteuersatzes angekommen sind, ein Steuersparmodell
Die Abgeltungsteuer beschert Steuerpflichtigen, die in der Nähe des Spitzensteuersatzes angekommen sind, ein Steuersparmodell. „Wer bis zum Jahresende noch festverzinsliche Wertpapiere kauft, in denen erhebliche Stückzinsen enthalten sind, kann eine Steuerersparnis von bis zu 17 Prozent erreichen“, betont Hans.-D. Sonntag, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Gesellschafter der S & R WP Partner GmbH in Dortmund.
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Verluste für die Abgeltungsteuer
Frankfurt am Main (ots) – Die Turbulenzen an den Finanzmärkten haben sich massiv auf die internationalen Wertpapierbörsen ausgewirkt. Angesichts der negativen Entwicklungen der Aktienkurse fragen sich viele Anleger: Verkaufen oder halten? “Wer plant, seine Aktien, Fonds oder Zertifikate zu verkaufen, sollte Verluste wenn möglich innerhalb der Spekulationsfrist realisieren”, rät Dr. Thorsten Reitmeyer, Konzernleiter des Commerzbank Private Banking. Denn mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 ändert sich nicht nur die Besteuerung von Kapitaleinkünften in Deutschland grundlegend. Auch beim Umgang mit Verlusten treten gänzlich neue Regelungen in Kraft. Ein Aspekt dabei: Spekulationsverluste durch den Verkauf von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren dürfen ins nächste Jahr übertragen und dann mit neuen Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. So steht dem schmerzlichen Verlust zumindest ein Steuervorteil als Trostpflaster gegenüber.
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Tabaksteuer
Der Tabaksteuer unterliegen Tabakwaren (Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak) und gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabakersatzstoffen bestehen.
Die Tabaksteuer entsteht mit der Entfernung der Tabakwaren aus einem Steuerlager (Herstellungsbetrieb, Tabakwarenlager) oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerschuldner ist der Inhaber des Steuerlagers oder der berechtigte Empfänger. Bei der Einfuhr aus einem Drittland gelten für die Entstehung der Steuer und für die Person des Steuerschuldners die Zollvorschriften sinngemäß.
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Die Spekulationssteuer
Die Spekulationssteuer
Wer die Fristen nicht einhält zahlt
In Deutschland unterliegen auch Gewinne aus den privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb der Spekulationsfrist der Einkommensteuer. Obwohl umgangssprachlich von einer Spekulationssteuer gesprochen wird, ist dieser Begriff falsch. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigenständige Steuerart, sondern die privaten “Spekulationsgewinne” rechnen als Einkunftsart zu den “sonstigen Einkünften” nach § 22 Nr. 2 und § 23 EStG. Diesen Beitrag weiterlesen »
Verluste aus privaten Aktien Verkäufen von der Steuer absetzen
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus dem Verkauf von Aktien, können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen im selben Jahr (Verlustausgleich) und darüber hinaus mit Spekulationsgewinnen entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden (Verlustabzug). Soweit ein Verlustausgleich und ein Verlustrücktrag nicht möglich sind, erlässt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem Ihr Verlustvorrat für das Folgejahr dokumentiert ist. Spekulationsverluste, die im Jahr der Verlustentstehung nicht in der Steuererklärung angegeben werden, erkennen die Finanzämter nach Bestandskraft des Steuerbescheides nicht mehr an (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 42).
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