Artikel-Schlagworte: „Verheiratete“
Witwen und die Steuerpflicht
(openpr) Für viele Ehepaare gehört die Steuererklärung im Rentenalter der Vergangenheit an. Grund: Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 15.328 Euro, der für Verheiratete gilt. Stirbt jedoch der Partner, kann für den anderen wieder die Steuerpflicht gelten. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Witwer und Witwen gelten steuerlich gesehen als Alleinstehende, so der Lohnsteuerhilfeverein. Für sie wird demzufolge nur noch ein Freibetrag von 7.664 Euro angesetzt. Werden Rentenbezüge und die dann zustehende Witwenrente addiert, liegt das zu versteuernde Einkommen oftmals über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende. Das bedeutet: Es müssen Steuern gezahlt werden.
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Zehn Fragen zu Wohn-Riester
(openPR) – Schwäbisch Hall, 12. November 2008 – Im November kommen die ersten zertifizierten Wohn-Riester-Verträge auf den Markt. Doch wie funktioniert der „Wohn-Riester“ eigentlich und wer kann ihn nutzen? Jochen Maier, Bereichsleiter Marketing bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall, beantwortet die zehn wichtigsten Fragen.
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Die Steuerklassen
Wie wichtig ist die Steuerklasse ?
Die Steuerklasse ist für die Höhe des Lohnsteuerabzugs besonders wichtig. Die Steuerklasse wird von der Gemeinde auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Die Lohnsteuerkarte unterscheidet sechs Steuerklassen. Aus der jeweiligen Steuerklasse ergeben sich unter anderem unterschiedliche Freibeträge. Bis auf die Steuerklassenkombination bei Ehegatten besteht kein Wahlrecht. Diesen Beitrag weiterlesen »
Die Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte
Wozu dient die Lohnsteuerkarte ?
Die Lohnsteuerkarte ist ein Hilfsmittel, das es erleichtert, individuell und gerecht zu besteuern. Die Lohnsteuerkarte nimmt aber nur eine grobe Vorsortierung vor, nach Leistungskraft und Belastbarkeit der Bürger.
Wo erhalte ich die Lohnsteuerkarte ?
Die Lohnsteuerkarte erhalten Sie bei der Lohnsteuerkartenstelle Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt. Maßgebend ist, wo Sie am 20. September des Vorjahres gemeldet waren. Bei mehreren Wohnungen ist der damalige Hauptwohnsitz maßgebend. Diesen Beitrag weiterlesen »
Steuererklärung – diverse Steueränderungen
Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
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Rürup-Rente: Beiträge wirken vom ersten Euro an steuermindernd
Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte können mit der Rürup-Rente deutlich einfacher fürs Alter vorsorgen und den Fiskus stärker finanziell beteiligen als bislang. Darauf weist die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner beteiligen. Grund ist eine Nachbesserung bei der Günstigerprüfung, die der Gesetzgeber zu Jahresbeginn verwirklicht hat. Seitdem wirken die Beiträge zur Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, in jedem Fall vom ersten Euro an steuermindernd.
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Elterngeld berechnen
Am 29.9.2006 wurde das “Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes” (BEEG) vom Bundestag verabschiedet, und auch der Bundesrat hat am 3.11.2006 zugestimmt. Danach können Eltern das neue Elterngeld für Kinder erhalten, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Der Elternteil, der im ersten Lebensjahr des Kindes seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert, erhält einen finanziellen Ausgleich für den Einkommensausfall.
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