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7 Prozent Mehrwertsteuer für Medikamente

Vor dem Hintergrund der jüngsten Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent fordert der Bund der Steuerzahler, den Katalog der Ermäßigungstatbestände massiv auszuweiten. Steuerzahlerpräsident Däke: “Jetzt kommt es darauf an zu prüfen, welche Güter des lebensnotwendigen Bedarfs, die bisher dem vollen Steuersatz unterliegen, ermäßigt besteuert werden können.” Dazu gehören in erster Linie verschreibungspflichtige Medikamente. Denn diese sind ohne Zweifel lebensnotwendig. Ebenso gehört dazu die Instandhaltung medizinischer Geräte und Hilfsmittel.
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