Artikel-Schlagworte: „Steuerermäßigung“
Familien und haushaltsnahe Dienstleistungen
Stuttgart, 24. Februar 2009 – Ab 2009 erhalten Eltern für ihre Sprösslinge mehr Kindergeld. Die Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich auch auf den Kinderfreibetrag aus. Darüber hinaus werden haushaltsnahe Dienstleistungen besser absetzbar sein.
Diese und noch andere Maßnahmen, die besonders Familien entlasten sollen, hat die Bundesregierung am 16.10.2008 in einem neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
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V R 61/03 BFH Urteil Wasseranschluss
Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff “Lieferungen von Wasser” i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird.
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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Das Formularportal www.formblitz.de bietet ab sofort den neuen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kostenlos zum Download an. Mit dem Antrag können die Steuerrückzahlungen im Voraus kassiert werden.
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Verwirrung um die Pendlerpauschale
Ab 01. 01. 2007 wurden die Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte drastisch gekürzt. Erst ab dem 21. Distanzkilometer sind 30 Cent pro Arbeitstag vom Einkommen abzugsfähig. Damit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die über 20 Kilometer vom Arbeitsort weg wohnen, bis zu 1.380 € weniger Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen.
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Steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs beenden
Angesichts des drastischen Anstiegs der Flugpassagierzahlen hat der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) die Bundesregierung aufgefordert, die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs sofort zu beenden.
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Steuerermäßigung bei Berufsausbildung, Studium der Kinder
Es ist ja heute keine Seltenheit, dass Kinder über 27 Jahre immer noch oder schon wieder in Berufsausbildung sind oder aus anderen Gründen am Tropf der Eltern hängen. Da stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Zahlungen wenigstens als Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzen können. Die Antwort interessiert ab kommendem Jahr noch mehr, weil die Altersgrenze für das Kindergeld dann auf 25 Jahre herabgesetzt wird.
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