Artikel-Schlagworte: „Steuererklärung“
Steuererklärung Leitfaden
(openpr) Papierkrieg und Kauderwelsch: Viele Arbeitnehmer schieben ihre Steuererklärung monatelang vor sich her oder lassen sie gleich ganz ausfallen – obwohl der Lohnsteuerjahresausgleich sich durchaus lohnt.
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Verluste aus privaten Aktien Verkäufen von der Steuer absetzen
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus dem Verkauf von Aktien, können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen im selben Jahr (Verlustausgleich) und darüber hinaus mit Spekulationsgewinnen entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden (Verlustabzug). Soweit ein Verlustausgleich und ein Verlustrücktrag nicht möglich sind, erlässt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem Ihr Verlustvorrat für das Folgejahr dokumentiert ist. Spekulationsverluste, die im Jahr der Verlustentstehung nicht in der Steuererklärung angegeben werden, erkennen die Finanzämter nach Bestandskraft des Steuerbescheides nicht mehr an (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 42).
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Steuererklärung durch Steuerberater online prüfen lassen
Mit der von der Hartwerk GmbH angebotenen Web-Anwendung SteuerFuchs (www.steuerfuchs.de) können ab Dezember auch Einkommensteuererklärungen für das aktuelle Steuerjahr 2006 online erledigt werden. SteuerFuchs 2006/2007 unterstützt darüber hinaus die beiden zurückliegenden Steuerjahre, so dass nunmehr Erklärungen der Jahre 2004, 2005 und 2006 erfasst, optimiert und auf Wunsch elektronisch abgegeben werden können.
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Steuern sparen mit Aktualitäts-Garantie
Steuern berechnen können viele – wer aber wirklich Steuern sparen und die maximale Erstattung aus seiner Erklärung herausholen will, greift zum WISO Sparbuch. Heute erscheint der Marktführer in der aktualisierten Version für das Steuerjahr 2006 – erstmals inklusive Aktualitäts-Garantie.
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Optimale Unterstützung im Umgang mit dem Finanzamt bietet das WISO Sparbuch
Mehr als zwei Jahre stritt Brigitte Nicolay mit den Finanzamt Osnabrück-Land um die Anerkennung der Aufwendungen für ihre Haushaltshilfe über den ihr zustehenden Pauschbetrag hinaus.
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Lohnabrechnung / Gehaltsabrechnung Computerprogramm
Das PC-Programm “Lohninfo plus” bietet Kleinbetrieben, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung selbst durchführen, eine preisgünstige und komfortable Arbeitshilfe. “Lohninfo plus” wurde speziell für die Bedürfnisse von Unternehmen mit weniger als zwanzig Mitarbeitern entwickelt, die nicht der Baubranche angehören. Das Programm führt nicht nur eine Brutto- und Nettolohnberechnung für Gehälter und Stundenlöhne durch, sondern übernimmt die errechneten Daten automatisch in Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung. Arbeitnehmer- und Krankenkassendaten werden in einer Datenbank verwaltet und müssen daher nicht wiederholt neu eingegeben werden.
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Das Internetportal www.bund.de
Das Internetportal www.bund.de präsentiert sich seit dem 18.05.2005 in neuer Form: Die Informationen über das Dienstleistungsangebot aller Bundesbehörden sind neu in den Themenblöcken „Bürgerinnen & Bürger“, „Wirtschaft & Wissenschaft“ sowie „Verwaltung & Institutionen“ zu finden.
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Online Buchhaltungssystem der Steuerberatung
Ab 2005 sind Unternehmen verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Bescheinigungen und -anmeldungen dem Finanzamt online zu übermitteln. Zusätzlich ist das neue Formular zur Einnahmeüberschussrechnung (EÜR), das am 24. Januar 2005 vom Finanzministerium herausgegeben worden ist, von Selbständigen und Gewerbetreibenden für das Jahr 2005 erstmals elektronisch abzugeben. Mit dem kostenlosen Online-Buchhaltungssystem der Steuerberatung Dr. Stölzel unter www.der-online-steuerberater.de lassen sich nicht nur die Steueranmeldungen bequem per Knopfdruck erledigen: Auch sämtliche neuen gesetzlichen Vorgaben, wie der EÜR-Vordruck, werden jeweils umgehend in das Software-Programm integriert.
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50 % Ersparnis mit einem Online Buchhaltungssystem
Das Erfassen von Buchhaltungsbelegen ist für Gewerbetreibende eine zeitaufwändige und teure Angelegenheit, die schnell die Hälfte oder mehr der Steuerberatungskosten ausmachen kann.
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Lohnsteuerbescheinigungen und Umsatzsteuervoranmeldungen über ELSTER
Seit dem 1. Januar 2005 müssen sowohl die Umsatzsteuervoranmeldungen als auch die Lohnsteueranmeldungen und die Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. Diese neue gesetzliche Bestimmung kann jetzt von allen Anwendern von Schleupen.CS, der Branchenlösung für die Energie- und Wasserwirtschaft, einfach und unkompliziert umgesetzt werden. Denn das von den Finanzämtern aller Bundesländer akzeptierte Verfahren, das unter dem Namen ELSTER (Elektronische Steuererklärung) bekannt ist, wurde in die CS.FB_Finanzbuchhaltung integriert. Dazu wurde der „ELSTER“-Client vollständig in die Schleupen-Lösung eingebunden. Das heißt, es wird keine zusätzliche Anwendungssoftware zur Erstellung und Übertragung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen benötigt.
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