Artikel-Schlagworte: „Steuererklärung“
Reisekosten sollen ab 2013 gekürzt werden
Weniger Geld und höhere Steuern für Monteure, Fahrer und Außendienstler
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Zugegeben: das steuerliche Reisekostenrecht, auf dessen Basis die meisten Arbeitgeber auch die Reisekosten ihrer Arbeitnehmer erstatten, ist wegen vieler Besonderheiten kaum noch überschaubar. Nun hat die Bundesregierung das Bundesfinanzministerium (BMF) beauftragt, Reformvorschläge zum Reisekostenrecht zu entwickeln. Dabei soll vor allem auch die Abrechnung von Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten vereinfacht werden.
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Doppelte Haushaltsführung
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Eine große Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort führt bei vielen Arbeitnehmern dazu, dass sie in der Nähe des Arbeitsorts eine zweite Wohnung anmieten. In diesen Fällen lässt der Gesetzgeber den Abzug der berufsbedingten Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zu. Für die Zweitwohnung am Arbeitsort können Miete und Nebenkosten sowie ggf. auch Aufwendungen für die notwendige Einrichtung in Schlaf- und Wohnzimmer, für das Bad und die Küche, inklusive Geschirr und Elektrogeräte etc., angesetzt werden.
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Mit der Steuer-Spar-Erklärung bis zu 1.200 € sparen
Gewusst wie: Handwerkerleistungen steuerlich absetzen
Der Staat fördert von einem Unternehmen ausgeführte Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten. Machen Steuerzahler diese Ausgaben bei ihrer Steuererklärung geltend, gibt es bis zu 20 Prozent oder maximal bis zu 1.200 € vom Staat zurück. Mit der Software Steuer-Spar-Erklärung 2012 der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ist die Absetzung dieser Dienstleistungen ganz einfach. Zudem erfährt der Nutzer sofort, mit welcher Erstattung er rechnen kann.
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Bewerbungskosten
Für viele Berufsanfänger ist die Steuererklärung ein Brief mit sieben Siegeln. Dabei ist es gar nicht so schwer wenigstens die Kosten für Bewerbungsmappen beim Fiskus einzufordern, wie das Absolventenmagazin UNICUM BERUF (Ausgabe 01/2012) berichtet.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Seit 2009 sind die begünstigten Tatbestände wie folgt zusammengefasst:
Art der begünstigten Tätigkeit Höchstbetrag Steuerabzug Steuerermäßigung a) Handwerker- leistungen 6.000 EUR 20,00 % 1.200 EUR b) Haushaltshilfe Mini Job 2.550 EUR 20,00 % 510 EUR c) Haushaltsnahe Dienstleistungen 20.000 EUR 20,00 % 4.000 EUR c) Pflege- und Betreuungsleistung c) haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Gesetzesänderungen 2012
Auch das Jahr 2012 wird für die Bürgerinnen und Bürger einige gesetzliche Änderungen mit sich bringen. In unserem Neujahrs-Special fassen wir für Sie die wesentlichen Änderungen zusammen.
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Lohnsteuerermäßigung 2012
Arbeitnehmer, die bestimmte abzugsfähige Ausgaben schon bei der Lohnsteuer als Freibeträge berücksichtigt haben möchten, müssen bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
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Studienkosten doch Werbungskosten – BdSt begrüßt Klarstellung des BFH
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute ein Urteil zur steuerlichen Behandlung des Erststudiums veröffentlicht. Eine Medizinstudentin hat erstritten, dass die Kosten für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten behandelt werden. Die Entscheidung des BFH liegt ganz auf der Linie des Bundes der Steuerzahler.
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Steuervereinfachung – Gemeinsames Papier der Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Rainer Wiegard
Hessen und Schleswig-Holstein machen Druck bei Steuervereinfachung
Gemeinsames Papier der Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Rainer Wiegard
Beim Thema Steuervereinfachung arbeiten die Bundesländer Hessen und Schleswig-Holstein eng zusammen. Die Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (Hessen) und Rainer Wiegard (Schleswig-Holstein) haben gemeinsam ein Papier verfasst, in dem sie ihre Vorstellungen deutlich machen. Dieses wird im Folgenden dokumentiert.
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Tipps für die Steuererklärung
Die Steuererklärung bildet die Grundlage der Steuerbehörden zur Ermittlung Ihrer tatsächlichen Steuerhöhe. Sie muss auf einem schon vor gedrucktem Formular ausgefüllt werden.
Die Frist zur Abgabe dieses Formulars ist der 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Allerdings nur für Steuerbürger die eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Steuerpflichtige die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, können sich mehr Zeit lassen.
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