Artikel-Schlagworte: „Sozialversicherungsbeiträge“

 

Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung, nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge können abgezogen werden

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2005 entschieden, dass von den Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden dürfen. Falls auf diese Weise der maßgebende Einkommensgrenzbetrag von 7 680 Euro unterschritten wird, haben die Eltern Anspruch auf das Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge (BVerfG-Urteil vom 11.1.2005, 2 BvR 167/02). Nicht eindeutig geklärt ist bislang, was außer den Sozialversicherungsbeiträgen sonst noch alles von den Einnahmen des Kindes abgezogen werden darf.
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Meldungen an Krankenkassen – Versand nur noch elektronisch

Zum 1. Januar 2006 müssen sich Lohnabrechner auf zahlreiche Änderungen vorbereiten. Zum einen wird die Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung auf die Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen an die Krankenkassen ausgeweitet. Zum anderen wurde die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vorgezogen. Viele mittelständische Unternehmen werden auf diese Neuerungen noch nicht vorbereitet sein. Um Komplikationen zu vermeiden, sollten Steuerberater ihre Mandanten auf die Auswirkungen der neuen Gesetzeslage ansprechen.
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