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Was ist der Solidaritätszuschlag ?
Was ist der Solidaritätszuschlag ?
Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, der eingeführt wurde, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren.
Aufkommen an Solidaritätszuschlag Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages wird geregelt durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG). Der Solidaritätszuschlag ist eine direkte Steuer und steht dem Bund zu (Bundessteuer). Diesen Beitrag weiterlesen »
Der Soli muss weg – sofort
Der Bund der Steuerzahler bekräftigt seine Forderung nach der sofortigen Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Nach Art. 106 des Grundgesetzes kann der Bund einen Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe einführen. In den 90er Jahren mag die “Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands” als Zweck berechtigt gewesen sein. Doch nicht mehr im Jahr 2007. Der Soli soll als Ergänzungsabgabe so genannte Bedarfsspitzen des Bundes ausgleichen. Daraus folgt, dass der Soli nur befristet erhoben werden darf.
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