Artikel-Schlagworte: „Nettoeinkommen“

 

Regelsätze und Mindestlöhne

Wiesbaden (pressrelations) – Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, die Berechnung der Regelsätze für Erwachsene, Kinder und Jugendliche so auszugestalten, dass sie dem sozialstaatlichen Gebot der Deckung des soziokulturellen Existenzminimums für ein menschenwürdiges Leben entsprechen.
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BFH Urteil GrS 1/06 – Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
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Entlastungen 2010 Konkrete Entlastungsbeispiele

Mehr Netto vom Brutto: Ob schon im Januar 2010 beim Lohnsteuerabzug oder bei der Veranlagung Ende des Jahres – dank mehrerer Gesetze werden Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2010 deutlich steuerlich entlastet.
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Elterngeld führte bei vielen Eltern zu Enttäuschungen

(openPR) – Das Elterngeld führte bei vielen Eltern zu Enttäuschungen. Denn sie bekamen im Einzelfall erheblich weniger Geld als es das seit dem 1. Januar 2007 geltende Gesetz vermuten ließ. Der Grund: Die Elterngeldstellen bereinigten bei der Berechnung das Nettoeinkommen um Einmalzahlungen oder erfolgsabhängige Einkommensbestandteile wie beispielsweise Provisionen, Tantiemen, Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Entsprechend geringer fielen die monatlichen Bezüge für die Eltern aus.
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Mehr Elterngeld durch Steuerklassenwechsel

Angehende Eltern dürfen eine ungünstige Steuerklassenkombination wählen, um mehr Elterngeld zu erhalten. Das hat jetzt das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Hintergrund ist die Berechnung des Elterngeldes, die auf Grundlage des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt erfolgt. Davon werden 67 Prozent – mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro – als Elterngeld gezahlt.
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Elterngeld berechnen

Am 29.9.2006 wurde das “Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes” (BEEG) vom Bundestag verabschiedet, und auch der Bundesrat hat am 3.11.2006 zugestimmt. Danach können Eltern das neue Elterngeld für Kinder erhalten, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Der Elternteil, der im ersten Lebensjahr des Kindes seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert, erhält einen finanziellen Ausgleich für den Einkommensausfall.
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