Artikel-Schlagworte: „Lohnsteuerjahresausgleich“

 

Online Buchhaltungssystem der Steuerberatung

Ab 2005 sind Unternehmen verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Bescheinigungen und -anmeldungen dem Finanzamt online zu übermitteln. Zusätzlich ist das neue Formular zur Einnahmeüberschussrechnung (EÜR), das am 24. Januar 2005 vom Finanzministerium herausgegeben worden ist, von Selbständigen und Gewerbetreibenden für das Jahr 2005 erstmals elektronisch abzugeben. Mit dem kostenlosen Online-Buchhaltungssystem der Steuerberatung Dr. Stölzel unter www.der-online-steuerberater.de lassen sich nicht nur die Steueranmeldungen bequem per Knopfdruck erledigen: Auch sämtliche neuen gesetzlichen Vorgaben, wie der EÜR-Vordruck, werden jeweils umgehend in das Software-Programm integriert.
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“Der Feuerwehrhauptmann schlendert mir den Händen in den Hosentaschen in den Bereitschaftsräumen, trinkt ruhig einen Kaffee und sagt dann zu den Kameraden:" Jetzt macht euch schon mal langsam fertig für den Einsatz. Das Finanzamt brennt!"”