Artikel-Schlagworte: „Kraftfahrzeug“
Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Anwendung der Urteile des BFH vom 4. April 2008 – VI R 85/04 – und – VI R 68/05 -
Die Rechtsgrundsätze der Urteile des BFH vom 4. April 2008 – VI R 85/04 – und – VI R 68/05 – werden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht geteilt. Das BFH-Urteil – VI R 85/04 – ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Das BFH-Urteil – VI R 68/05 – ist im Ergebnis im Wege einer Billigkeitsregelung anzuwenden
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Urteile zur GEZ
Verschiedene Urteile im Rundfunkgebührengesetz
Quelle: www.mdr.de
In den vergangenen Jahren haben deutsche Gerichte wichtige Urteile zur Rundfunkfinanzierung gesprochen und dabei die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren festgestellt. Außerdem präzisierten sie für den Gebührenzahler wichtige Regelungen. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung wichtiger Urteile. Diesen Beitrag weiterlesen »
Sind Führerscheinkosten absetzbar ?
Die Aufwendungen für den Erwerb eines Führerscheins sind in der Regel steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung.
Das Abzugsverbot gilt auch dann, wenn das Kraftfahrzeug nicht nur aus privaten Gründen angeschafft wurde, sondern auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird oder die Beruftätigkeit die Benutzung eines PKW erfordert
Die Kosten für den Führerschein können allerdings dann abzugsfähige Werbungskosten sein, wenn der Arbeitgeber verlangt, das man einen Führerschein machen muss, da eine Fahrlizenz die Voraussetzung für die Arbeitstätigkeit ist und man vielleicht Nachteile um beruflichen Fortkommen befürchten muss, so zum Beispiel bei erstmaligem Antritt einer Stelle als Kraftfahrer.
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