Artikel-Schlagworte: „kilometerpauschale“
Steuerrückzahlung für Pendler – Pendlerpauschale
Millionen Pendler können auf Steuerrückzahlung hoffen – Bundesverfassungsgericht erklärt Kürzung der Entfernungspauschale als verfassungswidrig
München (ots) – Die Karlsruher Richter machten Millionen Pendlern ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Das lang erwartete Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes bezeichnete die Kürzung der Entfernungspauschale als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und damit verfassungswidrig. Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und des Haufe Verlages begrüßen dieses Urteil und hoffen auf eine rasche gesetzliche Neuregelung zum Wohle der Pendler. Auch das Bundesfinanzministerium hat bereits reagiert und teilte unmittelbar nach der Urteilsverkündung mit, dass ab dem 1. Januar 2009 die Pendlerpauschale nach altem Recht gelte.
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Entfernungspauschale
Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 ?
Neu: 9.12. 2008 – Jeder Kilometer ist absetzbar.
Das oberste Gericht in Karlsruhe entschied, das das in 2007 in Kraft getretene Gesetz verfassungswidrig ist, somit gilt ab sofort und rückwirkend für das Jahr 2007 und 2008 das bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz jeder Kilometer absetzbar ist. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können 0,30 € je Entfernungskilometer wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden
Arbeitnehmer, die bereits ihre Erklärung für 2007 abgegeben haben erwarten Erstattungen. Diese erhält man automatisch, wenn man in der Steuererklärung bereits alle Kilometer angegeben hatte. Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid aus 2007 und gegebenenfalls auch das Jahr 2008 Diesen Beitrag weiterlesen »
Auslandsdienstreisen steuerlich absetzen
Auslandsdienstreisen steuerlich absetzen
Wie bei Inlandsdienstreisen sind auch reisen ins Ausland, die als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen geführt werden, die entstehende Kosten für Fahrten, Verpflegung und Übernachtung sowie Nebenauslagen bis zu bestimmten Obergrenzen steuerlich abziehbar. Dabei kann zwischen einen Pauschal Werbungskostenabzug oder einer steuerfreien Erstattung der einzelnen nachgewiesenen Aufwendungen wählen.
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