Artikel-Schlagworte: „Haushaltshilfe“
Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich ab 2009 für Wohnungseigentümer und Mieter bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 Euro für Handwerkerleistungen und 4.000 Euro für andere Dienstleistungen im Haushalt direkt von der Steuerschuld abziehbar.
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Haushaltshilfe in der Steuerklärung 2009
Eine Haushaltshilfe kann steuerlich angesetzt werden wenn z. B. die Mutter im Haushalt ausfällt oder ein Familienmitglied behindert oder lange krank ist und daher zusätzliche Hilfe im Haushalt nötig und erforderlich ist.
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Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern
Die Betreuungskosten für Kinder wie z. B. Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmüttern und in Ganztagespflegestellen sind steuerlich absetzbar.
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Tipps für die Steuererklärung
Die Steuererklärung bildet die Grundlage der Steuerbehörden zur Ermittlung Ihrer tatsächlichen Steuerhöhe. Sie muss auf einem schon vor gedrucktem Formular ausgefüllt werden.
Die Frist zur Abgabe dieses Formulars ist der 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Allerdings nur für Steuerbürger die eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Steuerpflichtige die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, können sich mehr Zeit lassen.
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Minijob online anmelden – Job Anmeldung bei der Minijobzentrale
Private Haushalte können ihre Hilfe ab sofort auch online anmelden (ots) – Ob Reinigungskraft oder Gärtner: Privathaushalte können jetzt noch einfacher eine Hilfe legal als Minijobber beschäftigen – und dadurch Steuern sparen. Sie müssen nur ein einseitiges Online-Formular am Computer ausfüllen und abschicken – um den Rest kümmert sich die Minijob-Zentrale. Einzige Voraussetzung: Die Hilfe verdient nicht mehr als 400 Euro pro Monat und arbeitet regelmäßig.
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Frau von der Steuer absetzen ?
Am 31. Mai 2009 endet die Frist zum Einreichen der Einkommensteuererklärung des vergangenen Jahres. Fristverlängerungen sind jedoch noch bis zum 30. September möglich. Dies sorgt in der Ratgeber-Community finanzfrage.net für allerhand Fragen und veranlasst zu regen Diskussionen.
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Tipps bei Handwerksarbeiten und haushaltsnahen Dienstleistungen
Jetzt bei der Auftragsvergabe über MyHammer doppelt sparen
- Positive Auswirkung auf die Auftragslage von Handwerkern und Dienstleistern erwartet
(openpr) – Die neue Regelung zur Absetzbarkeit von haushaltsnahen Handwerks- und Dienstleistungen, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, erlaubt es MyHammer-Auftraggebern noch mehr zu sparen als bisher. Neben Ersparnissen von 30 Prozent und mehr bei der Auftragsvergabe über MyHammer kommt nun der erhöhte Steuerfreibetrag für haushaltsnahe Handwerks- und Dienstleitungen hinzu. Die Steuerersparnis bei der Inanspruchnahme von Handwerkern liegt bei maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bis zu 4.000 Euro können sogar gespart werden, wenn man haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten steuerlich geltend macht.
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Steuerbonus für Handwerker- & haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2009
Höherer Steuerbonus für Handwerker- & haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2009 – MyHammer begrüßt Maßnahmenpaket der Bundesregierung
Neuss (ots) -
- Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen verdoppelt sich auf 1.200
Euro
- Steuerersparnis für haushaltsnahe Dienstleistungen steigt auf
4.000 Euro
- MyHammer erwartet positive Impulse für Handwerk
Dienstleistungssektor
Tipps zur Einkommensteuererklärung
Alle Jahre wieder kommt die Einkommensteuererklärung, durch einige legale Tricks können auch Sie bares Geld sparen. Einige der Tricks werden wir Ihnen im folgenden Text vorstellen.
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Optimale Unterstützung im Umgang mit dem Finanzamt bietet das WISO Sparbuch
Mehr als zwei Jahre stritt Brigitte Nicolay mit den Finanzamt Osnabrück-Land um die Anerkennung der Aufwendungen für ihre Haushaltshilfe über den ihr zustehenden Pauschbetrag hinaus.
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